Workshop TV-L: Aktuelle Eingruppierungsfälle
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Aber selbst wenn Sie bereits Seminare zu den Themen Eingruppierung, Stellenbeschreibung o.Ä. besucht haben, bleiben oft Unsicherheiten und Fragen zu den vorgelegten Tätigkeitsbeschreibungen und -bewertungen bestehen – ob also die jeweilige Entgelt- und Fallgruppe zutreffend festgestellt ist.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, aktuelle Eingruppierungsfälle gemeinsam zu bearbeiten und Fragen zur Eingruppierung im Einzelfall zu beantworten. Er wird mit maximal 8 bis 10 Teilnehmenden durchgeführt, um die Bearbeitung möglichst vieler Fälle zu gewährleisten.
Wir bitten darum, aktuelle Tätigkeits- bzw. Stellenbewertungen in anonymisierter Form mitzubringen (soweit vorhanden).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Bearbeitung von Fällen auf der Grundlage von
- • §§ 12, 13 TVöD-L
- • der Entgeltordnung, Anlage A, §§ 16, 17 TV-L (allgemeine und spartenspezifische Tätigkeitsmerkmale)
- • der Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht, z.B. Tarifautomatik, Arbeitsvorgang und Arbeitsschritte
- • des Direktions- und Weisungsrechts des Arbeitgebers (zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Auswirkungen auf die Eingruppierung)
- • der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars "TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1" -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
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08.12. – 10.12.2026
Hessen | Fulda
Nur für den Bereich Bund und Länder |
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