Ausbildung kompetent begleiten – auch im Handel!
Seminar für Betriebsräte ohne Jugend- und Auszubildendenvertretung
Weniger als fünf Auszubildende im Betrieb? Oder gibt es unter den Auszubildenden kein Interesse als JAV tätig zu sein? In beiden Fällen haben Sie keine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)! Trotzdem muss sichergestellt werden, dass Auszubildende nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden und die eigentliche Berufsausbildung nicht auf der Strecke bleibt.
Sie als Betriebsrat sind gefordert, die Ausbildung kompetent zu begleiten!
In diesem Seminar geht es um die Qualitätssicherung in der beruflichen Erstausbildung. Wie können Sie sicherstellen, dass Auszubildende eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten? Auf welcher Basis des Betriebsverfassungsgesetzes können Sie aktiv werden? Diese und weitere Fragen bearbeiten wir in diesem Seminar.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), Ausbildungsordnungen im Handel und die Ausbildung der Ausbilder nach AEVO
- Erzwingbare Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen
- Kontrolle der sachlichen, zeitlichen und inhaltlichen Ausbildung durch den Betriebsrat
- Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb, z.B. durch eine Betriebsvereinbarung
- Rechtslage bei Fragen der tatsächlichen Durchführung der Ausbildung – mit Blick auf Pflichten von Ausbildenden, Ausbildern und mit Ausbildung beauftragten Personen
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Termine
21.11. – 23.11.2022
Hessen | Fulda
Nur für den Bereich Handel |
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06.02. – 08.02.2023
Niedersachsen | Göttingen
Nur für den Bereich Handel |
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18.09. – 20.09.2023
Hamburg | Hamburg
Nur für den Bereich Handel |
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21.11. – 23.11.2023
Hessen | Fulda
Nur für den Bereich Handel |
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