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Ausbildung kompetent begleiten – auch im Handel!

Seminar für Betriebsräte ohne Jugend- und Auszubildendenvertretung

Weniger als fünf Auszubildende im Betrieb? Oder gibt es unter den Auszubildenden kein Interesse als JAV tätig zu sein? In beiden Fällen haben Sie keine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)! Trotzdem muss sichergestellt werden, dass Auszubildende nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden und die eigentliche Berufsausbildung nicht auf der Strecke bleibt.

Sie als Betriebsrat sind gefordert, die Ausbildung kompetent zu begleiten.

In diesem Seminar geht es um die Qualitätssicherung in der beruflichen Erstausbildung. Wie können Sie sicherstellen, dass Auszubildende eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten? Auf welcher Basis des Betriebsverfassungsgesetzes können Sie aktiv werden? Diese und weitere Fragen bearbeiten wir im Seminar.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), Ausbildungsordnungen im Handel und die Ausbildung der Ausbilder nach AEVO
  • Erzwingbare Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen
  • Kontrolle der sachlichen, zeitlichen und inhaltlichen Ausbildung durch den Betriebsrat
  • Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb, z.B. durch eine Betriebsvereinbarung
  • Rechtslage bei Fragen der tatsächlichen Durchführung der Ausbildung – mit Blick auf Pflichten von Ausbildenden, Ausbildern und mit Ausbildung beauftragten Personen

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG

Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), Ausbildungsordnungen im Handel und die Ausbildung der Ausbilder nach AEVO
Rechtslage bei Fragen der tatsächlichen Durchführung der Ausbildung – mit Blick auf Pflichten von Ausbildenden, Ausbildern und mit Ausbildung beauftragten Personen
Spezielle Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsausbildung – von Einstellungstests über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung
Kontrolle der sachlichen, zeitlichen und inhaltlichen Ausbildung durch den Betriebsrat
Darstellung der speziellen Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der beruflichen Bildung (z.B. §§ 96 bis 98 BetrVG)
Erzwingbare Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen
Ausbildung und Personalplanung: Wie hoch ist der Ausbildungsbedarf, und wer wird eingestellt?

  • Wie und womit wird die Qualität der Ausbildung gesichert?
  • Wie können Auszubildende übernommen werden?

Fragen der praktischen Umsetzung der betrieblichen Ausbildung im Betrieb, z.B. durch eine Betriebsvereinbarung
Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung – Voraussetzungen und Anforderungen aus dem BetrVG


Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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