Online-Seminar: E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) regelt die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen, nutzerfreundliche und effiziente elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter/die gläserne Mitarbeiterin durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Denn Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung sind oft nur Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung.
Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt das Gesetz für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten
- Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen
- Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden
- Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
- Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
- Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
- Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
- Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten
Rechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes: Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder – Inhalte und Begriffsdefinitionen
Überblick über die Regelungen des E-Government-Gesetzes und Änderungen in anderen damit verbundenen Gesetzen
Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden
Regelungsanforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den einschlägigen Landesdatenschutzgesetzen
Beispiele des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik: Welche Technik/Software? Welche Anbieter/Ausschreibungsverfahren etc.?
Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Arbeitsplatz – datenschutzgerechte Arbeitsplätze)
Personalentwicklung – u.a. Qualifizierung von Beschäftigten in der Nutzung neuer technischer Systeme, Arbeitsabläufe
Zulässigkeit und Grenzen von Verhaltens- und Leistungskontrollen – Beweisverwertungsverbote
Personelle Konsequenzen
Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Unterweisung in neue Technik, ergonomiegerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen)
Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Personalrats beim betrieblichen Datenschutz
Ziele der gesetzlichen Interessenvertretung (Schutz der Beschäftigten vor Missbrauch von Daten bzw. vor Verhaltens- und Leistungskontrolle sowie vor möglichen Folgen des E-Governments, z.B. vor weiterer Privatisierung)
Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmen-/Musterdienstvereinbarung
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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