Grundlagen Betriebsrat (BR 1): Einführung in die Betriebsverfassung – speziell für den ÖPNV
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Um die stetig wachsenden Herausforderungen im ÖPNV erfolgreich zu meistern, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug, um die Interessen der Arbeitnehmer*innen konsequent und wirksam zu vertreten, ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und zum Ausschöpfen aller Möglichkeiten.
Das Seminar vermittelt anhand des praxisnahen Umgangs mit Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Arbeit sowie Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung von Aufgaben und Vorhaben. Dabei steht die Anwendung relevanter gesetzlicher Bestimmungen im Vordergrund, um die Interessen von Beschäftigten kompetent zu vertreten. Bestehende Probleme lassen sich so lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in der alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. Dadurch kann eine schnelle Einarbeitung in die neue Aufgabe erfolgen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
- Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
- Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
- Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
- Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
- Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
- Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
98,5 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Kurze Darstellung der historischen Entwicklung des BetrVG und der betrieblichen Mitbestimmung
Einordnung des BetrVG ins Gesamtrechtssystem
Rechtsquellen des Arbeitsrechts (Normenpyramide)
Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
Definition und Bedeutung von Rechtsbegriffen im BetrVG
Rolle und Selbstverständnis des Betriebsrats
Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 BetrVG
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
Die Geschäftsführung des Betriebsrats, u.a.:
- Form und Inhalte der Einladung zur Sitzung
- Erfordernisse an eine Tagesordnung
- Beschlussfassung über Verhandlungen des Betriebsrats
Freistellung und Erforderlichkeit von Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG
Überblick: Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG
Möglichkeiten der Durchsetzung von Betriebsratsrechten (Einigungsstelle, Arbeitsgericht)
Informationspolitik des Betriebsrats gegenüber den Beschäftigten:
- Sprechstunden
- Betriebsversammlung
- Weitere Formen und Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
Zusammenarbeit des Betriebsrats mit betrieblichen und externen Akteuren (z.B. Gewerkschaften, Sachverständigen, andere Betriebsratsgremien usw.)
Termine
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10.08. – 14.08.2026
Hessen | Gladenbach
Nur für den Bereich Verkehr |
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28.09. – 02.10.2026
Hessen | Fulda
Nur für den Bereich Verkehr |
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19.10. – 23.10.2026
Hessen | Fulda
Nur für den Bereich Verkehr |
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