Workers for Future: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Umsetzung des LkSG
Die wiederkehrenden Skandale um die verheerenden Arbeitsbedingungen in der Textilbranche oder Landwirtschaft in den Ländern des globalen Südens sind nur die prominentesten Beispiele. Gegen diese „Hauptsache-billig-Logik“ haben die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards nur wenig Erfolg gehabt.
Deshalb hat die Bundesregierung das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (kurz: Lieferkettengesetz) verabschiedet. Damit sind große Unternehmen in Deutschland und ihre Zulieferer verpflichtet, ihrer menschen- und umweltrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten besser nachzukommen.
Dieses Gesetz berührt auch die Arbeit und die Rechte der gesetzlichen Interessenvertretungen, haben sie doch die Aufgabe, über die Einhaltung und Umsetzung geltender Gesetze und Verordnungen zu wachen. Sie müssen bei der betrieblichen Umsetzung des LkSG beteiligt werden, z.B. bei der Implementierung des Beschwerdeverfahrens oder von Kontrollmechanismen. Im Seminar werden die Ziele, Grundidee und Inhalte des LkSG, die damit verbundenen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsleitfäden usw. vorgestellt sowie die Handlungsoptionen für Betriebs- und Personalräte diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Menschenrechte, soziale Standards, Rolle von Unternehmen, internationale Regelungen
- Ziele und Grundidee des LkSG (u.a. Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und fairer Wettbewerb in den Lieferketten)
- Gliederung, Begriffe, Inhalte und Prinzipien des Lieferkettengesetzes
- Anwendungsbereich und Definitionen (eigener Geschäftsbereich, unmittelbare und mittelbare Zulieferer, geschützte Rechtspositionen)
- Reichweite und Umfang der unternehmerischen Verantwortung für die Lieferkette nach dem LkSG
- Was sind Menschenrechte im Sinne des LkSG? Grundlegende Menschenrechte, arbeitnehmer*innenbezogene Menschenrechte, Antidiskriminierung und Sozialstandards
- Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung (Beteiligungsrechte bei Beschwerdeverfahren, Qualifizierung der Beschäftigten, Einrichten von Kontrollmechanismen usw.)
- Rechte des Wirtschaftsausschusses bei Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Auswirkungen auf die Aufsichtsratstätigkeit (Überblick)
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder (auch in Aufsichts- und Verwaltungsräten) -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Menschenrechte, soziale Standards und Rolle von Unternehmen
Soziale Standards in internationalen Regelungen (EU-CSR-Richtlinie, Menschenrechts- und Umweltübereinkommen der ILO und UN)
Kurzeinführung zum Hintergrund der Verabschiedung des LkSG (u.a. „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ und zivilgesellschaftliche Initiativen)
Ziele des LkSG (u.a. Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und fairer Wettbewerb in den Lieferketten)
Gliederung, Begriffe, Inhalte und Prinzipien des Lieferkettengesetzes
Anwendungsbereich und Definitionen (eigener Geschäftsbereich, unmittelbare und mittelbare Zulieferer, geschützte Rechtspositionen)
Reichweite und Umfang der unternehmerischen Verantwortung für die Lieferkette nach dem LkSG
Was sind Menschenrechte im Sinne des LkSG? Grundlegende Menschenrechte, arbeitnehmerbezogene Menschenrechte, Antidiskriminierung und Sozialstandards
Definition: Sorgfaltspflichten
Übersicht über die Unternehmens- und Sorgfaltspflichten aus dem Gesetz:
- Erstellen einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie des Unternehmens (§ 6 Abs. 2 LkSG)
- Risikomanagement und Risikoanalyse (§§ 4, 5 LkSG)
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG)
- Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG)
- Dokumentations- und Berichtspflichten (§ 10 LkSG)
Umweltbezogene Pflichten (§ 2 Abs. 3 LkSG), mögliche Erweiterungen
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß gegen das LkSG: behördliche Maßnahmen, Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung:
- Betriebliche Umsetzung von Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG
- Qualifizierung der Beschäftigten zur Umsetzung der menschengerechten Sorgfaltspflicht
- Implementierung von Kontrollmechanismen und Einkaufsstrategien
- Benennung eines*einer betrieblichen Menschenrechtsbeauftragten
Rechte des Wirtschaftsausschusses
Überblick: Auswirkungen auf die Aufsichtsratstätigkeit (Berichts- und Dokumentationspflicht)
Termine
10.02. – 12.02.2025 Hessen | Frankfurt am Main | weitere Infos | Anmeldung | |
21.10. – 23.10.2025 Hessen | Frankfurt am Main | weitere Infos | Anmeldung |
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