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Gewalt in Betrieben der Behindertenhilfe, bei Teilhabe- und Inklusionsdiensten

Ursachen von und Umgang mit gewalttätigen Übergriffen auf Beschäftigte

Viele Beschäftigte, die mit Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung arbeiten, kennen die Situation, dass sie von Klient*innen beschimpft werden oder es gar zu körperlichen Übergriffen kommt. Nicht selten wird dies als normaler Bestandteil der Arbeit hingenommen.

Übergriffe bzw. die Gefahr, ihnen ausgesetzt zu sein, belasten zusätzlich im Arbeitsalltag. Die damit verbundenen gesundheitlichen Folgen werden meist nicht ausreichend erkannt und berücksichtigt. Maßnahmen der Einrichtungen zum Arbeitsschutz sind oft unzureichend oder werden nur halbherzig umgesetzt. Am besten greifen sie dort, wo Interessenvertretungen dem Thema verstärkt ihre Aufmerksamkeit widmen und es gemeinsam mit den Beschäftigten bearbeiten.

Im Seminar erarbeiten wir Lösungsansätze, um das Thema aus der Tabuzone zu holen und Strategien zum Schutz der Beschäftigten zu entwickeln. Zudem verbinden wir die möglichen betrieblichen Strategien gegen Gewalt und Aggression mit den rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Aggression und Gewalt – Bestandsaufnahme und Definition
  • Zahlen, Daten und Fakten
  • Ursachen und Auswirkungen von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Rechtliche und gesetzliche Grundlagen (etwa Arbeitsschutzbestimmungen, Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, Rechtsprechung)
  • Zusammenhang von unzureichender Personalausstattung und der Zunahme gewalttätiger Übergriffe
  • Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

Wir bitten darum, die jeweils gültige Gesetzeskommentierung (BetrVG, PersVG) und ggf. Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen und/oder Verfahrensanweisungen mitzubringen.

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (37 Bewertungen)
    92,1 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Entwicklung der Übergriffe auf Beschäftigte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Zahlen/Fakten der Berufsgenossenschaft und Unfallkassen, Erfahrungen der Teilnehmenden
Theoretische Grundlagen: Begriffe und Definitionen zu Aggression, Aggressionsformen und Gewalt
Ursachen von Gewalt und Aggression von Klient*innen
Übergriffe und deren körperliche Folgen als Arbeitsunfall:

  • Versicherungs- und berufsgenossenschaftliche Aspekte
  • Schadenersatz bei Sachbeschädigungen

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten, z.B.:

  • bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie
  • bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Vermeidung gewalttätiger Übergriffe und von Gewalt am Arbeitsplatz

Durchführung einer geeigneten Gefährdungsbeurteilung zum Aufzeigen von Risiken, Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung gewalttätiger Übergriffe etc.
(Praxis-)Beispiele für präventive Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gewalt (z.B. arbeitsorganisatorische, räumliche, baulich-technische Maßnahmen, Deeskalations-/Notfallmanagement)
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung:

  • Überwachungspflichten, z.B. im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
  • Entwicklung von Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten auf der Grundlage der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
  • Verhaltensrichtlinien für die Beschäftigten
  • Qualifizierungskonzepte zum Deeskalations-/Notfallmanagement
  • Beschwerden der Beschäftigten, z.B. Gefahrenanzeigen oder Ultimaten

Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Gewaltprävention
Weitere Handlungsmöglichkeiten und mögliche Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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25.11. – 27.11.2024 Berlin | Berlin-Wannsee
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
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12.03. – 14.03.2025 Niedersachsen | Walsrode
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