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Tarifvertrag Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg: Eingruppierung

Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Einkommensentwicklung: Persönliche und betriebliche Auswirkungen
  • Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung
  • Lohnrahmenabkommen im Groß- und Außenhandel BW
  • Grundsätze zur Eingruppierung
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen
  • Eingruppierungsvoraussetzungen und Bewertung untereinander
  • Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
  • Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG

Die Einkommensentwicklung - persönliche und betriebliche Auswirkungen
Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung, Rechtsfolgen für die Betroffenen nach Tarifvertragsgesetz
Rechtsansprüche gemäß der jeweiligen betrieblichen/vertraglichen Situation
Grundsätze zur Eingruppierung
Gruppenplan für Angestellte und gewerbliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Stellenprofile
Durchsetzung der richtigen Eingruppierung
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen gem. § 99 BetrVG
Mitbestimmung bei über-/außertariflichen Zulagen und bei Leistungsentlohnung
Gehaltsgruppen: Oberbegriffe und Tätigkeitsbeispiele
Bewertung der Eingruppierungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
Regelungen des Gehaltsabkommens: Geltungsbereich, Teilzeit, Spesen, Krankheit
Lohngruppen: Oberbegriffe und Tätigkeitsbeispiele
Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten (§ 80 Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)
Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen
 
 

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Termine

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