Tarifvertrag Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg: Eingruppierung
Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einkommensentwicklung: Persönliche und betriebliche Auswirkungen
- Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung
- Lohnrahmenabkommen im Groß- und Außenhandel BW
- Grundsätze zur Eingruppierung
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen
- Eingruppierungsvoraussetzungen und Bewertung untereinander
- Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
- Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Die Einkommensentwicklung - persönliche und betriebliche Auswirkungen
Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung, Rechtsfolgen für die Betroffenen nach Tarifvertragsgesetz
Rechtsansprüche gemäß der jeweiligen betrieblichen/vertraglichen Situation
Grundsätze zur Eingruppierung
Gruppenplan für Angestellte und gewerbliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Stellenprofile
Durchsetzung der richtigen Eingruppierung
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen gem. § 99 BetrVG
Mitbestimmung bei über-/außertariflichen Zulagen und bei Leistungsentlohnung
Gehaltsgruppen: Oberbegriffe und Tätigkeitsbeispiele
Bewertung der Eingruppierungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
Regelungen des Gehaltsabkommens: Geltungsbereich, Teilzeit, Spesen, Krankheit
Lohngruppen: Oberbegriffe und Tätigkeitsbeispiele
Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten (§ 80 Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)
Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen
Termine
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