Justiz NRW aktuell: Umsetzung der Rechtsprechung zur Eingruppierung von Beschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in NRW, Aktuelles aus dem Beamtenrecht
Speziell für Personalräte im Bereich der Justiz NRW
In diesem Seminar geht es um die aktuellen Entwicklungen, die für Personalräte im Bereich der Justiz NRW relevant sind.
Im Fokus steht die Entscheidung des BAG, die ganzheitliche Tätigkeit von Justizbeschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften als einen Arbeitsvorgang mit rechtserheblichem Anteil an schwierigen Aufgaben zu werten, der damit der Entgeltgruppe 9a TV-L zuzuordnen ist. Im Seminar geht es um die Umsetzung der Eingruppierung in 9a TV-L und die Beteiligungsrechte der Personalräte in diesem Zusammenhang.
Zusätzlich werden aktuelle Themen aus dem Beamtenrecht, sowie Änderungen am Landespersonalvertretungsgesetz und weitere, für Personalräte aus dem Bereich Justiz NRW relevante, Rechtsprechung aufgegriffen.
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 42 Abs. 5 LPVG NW
Kurzer Überblick über die Grundlagen der Eingruppierung
Umsetzung der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a TV-L für Beschäftigte in Service-Einheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung
Aktuelle Themen aus dem Beamtenrecht (u.a. verfassungsgemäße Alimentation, Attraktivität der Justizberufe)
Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes – Stand: 13.06.2023
Aktuelle Rechtsprechung
Termine
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