Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

PPR 2.0 – Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern

Einführung im Betrieb und Beteiligungsrechte bei der Umsetzung

Seit 1. Juli 2024 müssen Krankenhäuser ihren Pflegepersonalbedarf für alle bettenführenden somatischen Abteilungen nach den Vorgaben der Rechtsverordnung ermitteln. Die verbindliche Einführung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) nun Realität wird, ist ein Meilenstein.

Die Einführung der PPR 2.0 ist verpflichtend. Die Krankenhäuser müssen ihren Pflegepersonalbedarf nach den Vorgaben der PPBV durch die Definition von Pflegekategorien sowie die Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermitteln. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser verpflichtet, die Ist-Personalbesetzung mit der Soll-Personalbesetzung abzugleichen. Die betriebliche Ausgestaltung berührt dabei zahlreiche Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung.

Was ist der Inhalt der PPBV? Für welche Bereiche gilt sie? Wie erfolgt die Berechnung des Pflegepersonals? Welche Daten werden an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermittelt? Wie ist das Verhältnis zur PpUGV und zur Berechnung des Pflegebudgets? Welche Gestaltungs- und Beteiligungsrechte hat die Interessenvertretung, um eine bedarfsgerechte Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs sicherzustellen und notwendige Anpassungen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchzusetzen? Wie können die Beschäftigten beteiligt werden?

Diese und weitere Aspekte werden vorgestellt und diskutiert. Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung werden aufgezeigt, um eine nachhaltige Personalplanung zur Entlastung der Beschäftigten zu erreichen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtspyramide: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen im Zusammenhang mit der PPBV und der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0
  • Überblick und Einführung in die Ziele, Anwendungsbereich und Regelungen der PPBV
  • Ermittlung der Soll- und Ist-Besetzung und Ermittlung der Vollzeitäquivalente unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ausfallzeiten der Pflegefachkräfte
  • Zusammenhang Tarifvertragliche Regelungen zur Entlastung sowie betrieblich oder tarifvertraglich vereinbarter Ausfallkonzepte
  • Systematisches Vorgehen bei der Verhandlung und Durchsetzung der betrieblichen Umsetzung der PPBV und Einführung PPR 2.0
  • Beteiligungsrechte der Interessenvertretung bei der Umsetzung der PPBV und Einführung der PPR 2.0
  • Hinweise zur Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit bezogen auf die PPBV

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (214 Bewertungen)
    95,8 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Rechtspyramide: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen im Zusammenhang mit der Pflegepersonal-Bemessungsverordnung (PPBV) und der Pflegepersonal-Regelung („PPR 2.0“)

  • Welche Regelungen gibt es auf den unterschiedlichen Ebenen, und was gilt wann?

Überblick und Einführung in die Ziele, Anwendungsbereich und Regelungen der PPBV
Ermittlung der Soll- und Ist-Besetzung und Ermittlung der Vollzeitäquivalente unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ausfallzeiten der Pflegefachkräfte (Berechnung von Brutto-/Nettostunden)
Zusammenhang mit tarifvertraglichen Regelungen zur Entlastung sowie mit betrieblich oder tarifvertraglich vereinbarten Ausfallkonzepten
Systematisches Vorgehen der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Verhandlung und Durchsetzung der betrieblichen Umsetzung der PPBV und der Einführung der PPR 2.0
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit der PPBV

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Termine

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(Format: TT.MM.JJJJ – Eingabe auch per Tastatur möglich)

22.06. – 24.06.2026 Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
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26.08. – 28.08.2026 Berlin | Berlin-Wannsee
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23.11. – 25.11.2026 Niedersachsen | Walsrode
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09.12. – 11.12.2026 Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
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