Krankenhaus aktuell: PPR 2.0 – Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern
Einführung im Betrieb und Beteiligungsrechte bei der Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Krankenhäuser ihren Pflegepersonalbedarf für alle bettenführenden somatischen Abteilungen nach den Vorgaben der Rechtsverordnung ermitteln. Die verbindliche Einführung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) nun Realität wird, ist ein Meilenstein: Damit ist die bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung auf somatischen Normalstationen für Erwachsene sowie auf Normal- und Intensivstationen für Kinder gesetzlich geregelt. Maßgeblich für die Personalbesetzung, die in § 137k Abs. 4 und 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, verankert wurde, ist der bestehende patientenbezogene Pflegebedarf auf den Stationen. Dieser ist schicht-, tages- und stationsgenau zu ermitteln und in Minutenwerten darzustellen.
Die Einführung der PPR 2.0 ist verpflichtend. Die Krankenhäuser müssen ihren Pflegepersonalbedarf nach den Vorgaben der PPBV durch die Definition von Pflegekategorien sowie die Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermitteln. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser verpflichtet, diese Ist-Personalbesetzung mit der Soll-Personalbesetzung abzugleichen. Die betriebliche Ausgestaltung berührt dabei zahlreiche Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung.
Was ist der Inhalt der PPBV? Für welche Bereiche gilt sie? Wie erfolgt die Berechnung des Pflegepersonals im Ist und Soll, die Ermittlung der Vollzeitäquivalente unter Einbeziehung der Höhe der zu erwartenden Ausfallzeiten und Berücksichtigung von Ausfallkonzepten etc.? Welche Daten werden in welchen Zeiträumen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermittelt? Wie ist das Verhältnis zur PpUGV und zur Berechnung des Pflegebudgets? Welche Gestaltungs- und Beteiligungsrechte hat die Interessenvertretung, um eine bedarfsgerechte Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs sicherzustellen und notwendige Anpassungen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchzusetzen? Wie können die Beschäftigten beteiligt werden?
Diese und weitere Aspekte werden vorgestellt und diskutiert. Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung werden aufgezeigt, um eine nachhaltige Personalplanung zur Entlastung der Beschäftigten zu erreichen.
- Rechtspyramide: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen im Zusammenhang mit der Pflegepersonal-Bemessungsverordnung (PPBV) und der Pflegepersonal-Regelung („PPR 2.0“)
- Überblick und Einführung in die Ziele, Anwendungsbereich und Regelungen der PPBV
- Ermittlung der Soll- und Ist-Besetzung und Ermittlung der Vollzeitäquivalente unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ausfallzeiten der Pflegefachkräfte (Berechnung Brutto-/Nettostunden)
- Zusammenhang Tarifvertragliche Regelungen zur Entlastung sowie betrieblich oder tarifvertraglich vereinbarter Ausfallkonzepte
- Systematisches Vorgehen der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Verhandlung und Durchsetzung der betrieblichen Umsetzung der PPBV und Einführung PPR 2.0
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Umsetzung PPBV und Einführung der PPR 2.0
- Hinweise für die Informationspolitik und die Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit der PPBV
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
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Rechtspyramide: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen im Zusammenhang mit der Pflegepersonal-Bemessungsverordnung (PPBV) und der Pflegepersonal-Regelung („PPR 2.0“)
- Welche Regelungen gibt es auf den unterschiedlichen Ebenen, und was gilt wann?
Überblick und Einführung in die Ziele, Anwendungsbereich und Regelungen der PPBV
Ermittlung der Soll- und Ist-Besetzung und Ermittlung der Vollzeitäquivalente unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ausfallzeiten der Pflegefachkräfte (Berechnung von Brutto-/Nettostunden)
Zusammenhang mit tarifvertraglichen Regelungen zur Entlastung sowie mit betrieblich oder tarifvertraglich vereinbarten Ausfallkonzepten
Systematisches Vorgehen der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Verhandlung und Durchsetzung der betrieblichen Umsetzung der PPBV und der Einführung der PPR 2.0
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit der PPBV
Termine
10.02. – 12.02.2025
Baden-Württemberg | Mosbach
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26.02. – 28.02.2025
Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
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19.03. – 21.03.2025
Berlin | Berlin-Wannsee
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07.05. – 09.05.2025
Niedersachsen | Undeloh
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24.09. – 26.09.2025
Niedersachsen | Undeloh
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15.10. – 17.10.2025
Thüringen | Saalfeld
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24.11. – 26.11.2025
Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
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01.12. – 03.12.2025
Baden-Württemberg | Mosbach
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08.12. – 10.12.2025
Sachsen-Anhalt | Quedlinburg
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