Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen
Spezielles Angebot für Mitbestimmer*innen in der TechBranche
Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme frühzeitig in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt. In der Zwischenzeit ist jedoch viel passiert: Die damaligen Initiator*innen sind nicht mehr Mitglied im Gremium. Die Technik hat sich sprunghaft weiterentwickelt. Insbesondere wenn 'alte' Technik durch neue IT-Systeme und Softwareanwendungen ersetzt wird oder Updates zahlreiche Neuerungen enthalten, stellt sich die Frage, ob dies mitbestimmungspflichtig ist, wie weit die Mitbestimmung reicht, welche Einflussmöglichkeiten die gesetzliche Interessenvertretung hat und wie die Regelungen bestehender Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.
Im Seminar werden Umfang und Reichweite der Mitbestimmungsrechte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und anhand von Beispielen aus der Praxis dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen
- Umfang und Reichweite der Mitbestimmung: Bürokommunikationssysteme, mobile Endgeräte, WhatsApp-Beschäftigtengruppen, Internet der Dinge ...
- Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
- Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme (z.B. Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung mobiler Geräte)
- Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen: Datenschutz, digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte usw.
- Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
Die Teilnehmer*innen werden gebeten, eigene Regelungsbeispiele aus ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen
- zum Einsatz technischer Einrichtungen
- zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- zur Arbeitszeit (Nutzung außerhalb des Betriebs)
Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (vom Bürokommunikationssystem über die Nutzung mobiler – auch privater – Endgeräte, WhatsApp-Beschäftigtengruppen und Internet der Dinge)
Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung, AI-Act) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und mobilen Endgeräten
Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, z.B.
- zum Datenschutz
- zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
- zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
- zum Umgang mit und zu den Folgen der Nutzung digitaler betrieblicher oder privater Endgeräte (Bring Your Own Device) für den Datenschutz und für die Sicherheit von Daten des Betriebs
- zu bestimmten Arbeitsformen wie z.B. Desk-Sharing, Telearbeit, Crowdworking
- zum E-Learning als Teil der Personalentwicklung
- zur selbstorganisierten Personaleinsatzsteuerung in cyber-physikalischen Systemen usw.
Möglichkeiten der Anpassung und Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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