Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Grundlagen Betriebsrat (BR 1): Einführung in die Betriebsverfassung – Online-Seminar (2 Blöcke)

Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer

Zum Format: Das Online-Seminar erstreckt sich über zwei Wochen mit drei Tagen in der ersten und zwei Tagen in der zweiten Woche. Die Pausen zwischen den Blöcken ermöglichen es, die Inhalte zu verarbeiten, in der Praxis anzuwenden und im anschließenden Block zu reflektieren.

Zum Inhalt: Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die zentrale Grundlage der Betriebsratsarbeit. Eine wirksame Interessenvertretung setzt Klarheit über Aufgaben, Rechte und Pflichten voraus.

Das Seminar bietet einen strukturierten Überblick über die zentralen Regelungen der Betriebsverfassung. Es unterstützt dabei, sich im Gesetz zu orientieren, Aufgaben und Rollen zu klären und Sicherheit für erste Handlungsschritte zu gewinnen – als fundierte Basis für den Einstieg in das Amt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
  • Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
  • Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
  • Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
  • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
  • Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
  • Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte.
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX

Kurze Darstellung der historischen Entwicklung des BetrVG und der betrieblichen Mitbestimmung
Einordnung des BetrVG ins Gesamtrechtssystem
Rechtsquellen des Arbeitsrechts (Normenpyramide)
Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
Definition und Bedeutung von Rechtsbegriffen im BetrVG
Rolle und Selbstverständnis des Betriebsrats
Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 BetrVG
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nach dem BetrVG
Die Geschäftsführung des Betriebsrats, u.a.:

  • Form und Inhalte der Einladung zur Sitzung
  • Erfordernisse an eine Tagesordnung
  • Beschlussfassung über Verhandlungen des Betriebsrats

Freistellung und Erforderlichkeit von Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG
Überblick: Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG
Möglichkeiten der Durchsetzung von Betriebsratsrechten (Einigungsstelle, Arbeitsgericht)
Informationspolitik des Betriebsrats gegenüber den Beschäftigten:

  • Sprechstunden
  • Betriebsversammlung
  • Weitere Formen und Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenarbeit des Betriebsrats mit betrieblichen und externen Akteuren (z.B. Gewerkschaften, Sachverständigen, andere Betriebsratsgremien usw.)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

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01.06. – 09.06.2026 Online-Veranstaltung | Internet weitere Infos | Anmeldung

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