Grundlagen Betriebsrat (BR 1): Einführung in die Betriebsverfassung – Online-Seminar (2 Blöcke)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
- Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
- Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
- Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
- Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
- Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
- Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
Dieses Online-Seminar ist auf zwei Wochen verteilt: Drei Tage in der ersten Woche, zwei Tage in der zweiten. Durch die Pausen zwischen den Blöcken haben Sie die Möglichkeit, das Gelernte bereits zu verarbeiten, in der Praxis anzuwenden und im nächsten Block zu reflektieren.
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Kurze Darstellung der historischen Entwicklung des BetrVG und der betrieblichen Mitbestimmung
Einordnung des BetrVG ins Gesamtrechtssystem
Rechtsquellen des Arbeitsrechts (Normenpyramide)
Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
Definition und Bedeutung von Rechtsbegriffen im BetrVG
Rolle und Selbstverständnis des Betriebsrats
Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 BetrVG
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nach dem BetrVG
Die Geschäftsführung des Betriebsrats, u.a.:
- Form und Inhalte der Einladung zur Sitzung
- Erfordernisse an eine Tagesordnung
- Beschlussfassung über Verhandlungen des Betriebsrats
Freistellung und Erforderlichkeit von Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG
Überblick: Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG
Möglichkeiten der Durchsetzung von Betriebsratsrechten (Einigungsstelle, Arbeitsgericht)
Informationspolitik des Betriebsrats gegenüber den Beschäftigten:
- Sprechstunden
- Betriebsversammlung
- Weitere Formen und Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
Zusammenarbeit des Betriebsrats mit betrieblichen und externen Akteuren (z.B. Gewerkschaften, Sachverständigen, andere Betriebsratsgremien usw.)
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