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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Speziell für SBVen in NRW

Auf neue Mitglieder in der Schwerbehindertenvertretung (SBV) warten viele Aufgaben. Um diese zu bewältigen, brauchen Sie zunächst einmal das nötige fachliche Know-how. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten die SBV bei der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen hat, wie Vorhaben in die Tat umgesetzt und beschäftigtenorientierte Lösungen gefunden werden sowie, welche Inhalte eine Inklusionsvereinbarung hat.

Sie erfahren, wie Sie mit dem Betriebsrat, aber auch mit dem Integrationsamt und anderen außerbetrieblichen Einrichtungen zusammenarbeiten können. Beispiele aus der betrieblichen Praxis veranschaulichen sinnvolle Arbeitsabläufe.

In diesem Tagesseminar erörtern wir die Aufgaben nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 178 SGB IX und bringen sie mit der betrieblichen Praxis in Einklang.

  • Zielgruppe

    Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des SBV-Grundseminars
  • Freistellung

    § 179 Abs. 4 SGB IX

Kernaufgaben und Beteiligungsrechte (§ 178 SGB IX)
Inner- und außerbetriebliche Kooperationen (§ 178 Abs. 5 SGB IX)
Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers (§ 181 SGB IX)
Persönliche Rechte und Pflichten der SBV (§§ 154, 163, 164, 168, 170 176, 177 178, 179, 211 SGB IX)
Beschäftigungspflicht (§§ 154, 155, 158, 160, 172, 205, 238, 241 SGB IX)
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren (§ 164 SGB IX)
Prüfpflicht des Arbeitgebers (§ 164 Abs. 1 SGB IX)
Entwicklung von Handlungsstrategien für die Schwerbehindertenvertretung
Die Rolle der Stellvertreter*innen (§§ 178, 179 SGB IX)
Ausgleichsabgabe als Information für die SGB (§ 160 SGB IX)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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