Gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung
Speziell für SBVen in NRW
In diesem Tagesseminar beschäftigen wir uns mit der Thematik, dass für Menschen mit Behinderung im Arbeitsverhältnis besondere Regelungen gelten – einige nur für Schwerbehinderte, andere auch für Gleichgestellte. Schwerbehinderte haben beispielsweise ein besonderes Recht auf Teilzeit, auf zusätzliche Urlaubstage, eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und sie haben die Möglichkeit, angeordnete Mehrarbeit abzulehnen. Weniger bekannt ist das Recht auf Prävention, wenn das Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist.
Dieses Seminar vermittelt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit und die Handlungsmöglichkeiten der SBV. Darüber hinaus erfahren Sie, wie betroffene Kolleg*innen bei der Antragstellung unterstützt werden können.
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Zielgruppe
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des SBV-Grundseminars -
Freistellung
§ 179 Abs. 4 SGB IX
Situation schwerbehinderter Menschen (Statistiken der Bundesagentur für Arbeit):
- Anteil an Erwerbsbeteiligung und Anteil an Arbeitslosigkeit
- Kündigungsschutz und Kündigungsgründe
- Leistungen zur Teilhabe, Grundsätze (§ 1 SGB IX)
Profilmethode: Anforderungs- und Fähigkeitsprofil
Prävention nach SGB IX:
- Kündigungsprävention (§§ 167, 168 SGB IX)
- Gesundheitsprävention (§§ 167, 168 SGB IX)
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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