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Arbeitszeitgestaltung für Interessenvertretungen in der Schulassistenz

Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Interesse der Beschäftigten nutzen

Schulbegleitung, Schulassistenz, Integrationshilfe & Co. sind ein stetig wachsender Bereich mit schwierigen Arbeitsbedingungen. Hier, wo vieles ungeregelt erscheint, ist eine aktive Interessenvertretungen gefragt, die die Arbeitsbedingungen im Sinne der Beschäftigten gestaltet – vor allem mit Regelungen zur Arbeitszeit.

In diesem Seminar werden Kenntnisse zum Arbeitszeitgesetz vermittelt und mithilfe aktueller Rechtsprechung vertieft. Dabei nehmen wir die Regelungsbereiche verlässliche Pausen, Arbeitszeit bei Ferienfreizeiten und das Thema „Arbeitszeitkonten" („Vorarbeiten“ der Schulferien) ausführlich in den Blick.

Zu den rechtlichen Handlungsoptionen erarbeiten wir im Seminar tragfähige Lösungsansätze und Umsetzungsstrategien, wie die Interessenvertretung zu betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung kommen kann.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Einordnung und Kurzeinführung in das Arbeitszeitgesetz
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Themen der Arbeitszeitgestaltung
  • Beteiligungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zu Arbeitszeitkonten („Vorarbeiten der Schulferien“), Arbeitszeitgesetz und Ferienfreizeiten sowie Änderung des „Arbeitseinsatzes“
  • Die Bedeutung von Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsort Schule
  • Weitere Beteiligungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Umsetzungsstrategien

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
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Termine

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19.10. – 21.10.2026 Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
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