Betriebsratswahl: Vereinfachtes Wahlverfahren – Wahlvorstandsschulung (Zwei-Tages-Seminar)
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Auch beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren (für Betriebe mit bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmenden und für Betriebe (nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber) mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmenden) sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser Seminar ist speziell auf dieses Wahlverfahren im Kleinbetrieb zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich hier auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch ”geübte” Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl: www.verdi-bub.de/br-wahl. Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder -
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Der Wahlvorstand (Rechte und Pflichten, Wahlschutz, Kosten der Wahl)
Grundbegriffe und Grundsätze der Betriebsratswahl (Arbeitnehmerbegriff, Betriebsbegriff, Unternehmensbegriff)
Erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Tarifparteien und Betriebsräte (u.a. Bildung von unternehmenseinheitlichen Betriebsräten, Zusammenfassung von Betrieben, Errichtung von Sparten-Betriebsräten, andere Arbeitnehmer-Vertretungsstrukturen)
Wählbare und wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen (Bestimmung und Definition)
Zusammensetzung des Betriebsrats:
- Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
- Zusammensetzung nach Geschlechtern, Organisationsbereichen und Beschäftigungsarten (§ 15 BetrVG)
Übersicht über die Wahlverfahren:
- Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmende) - einstufiges Wahlverfahren
- (§ 14a Abs. 3 BetrVG)
- "Optionsmodell", das eine vorhergehende Einigung zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand voraussetzt (§ 14a Abs. 5 BetrVG), für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmenden
Wahlvorbereitende Maßnahmen (Fristen, Wahlausschreiben, Einreichung von Wahlvorschlägen)
Durchführung der Wahl:
- Erläuterung von organisatorischen Fragen
- Voraussetzungen und Ablauf der Briefwahl
- Durchführung der Stimmabgabe (Wahlgrundsätze: geheime und unmittelbare Wahl)
- Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
Wahlnachbereitende Maßnahmen:
- Feststellung der gewählten Betriebsratsmitglieder
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Einladung zur konstituierenden Sitzung
Wahlanfechtung und Nichtigkeit der Wahl (Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und aktuelle Rechtsprechung)
Praktische Umsetzung und erste Schritte zur Einleitung der Wahl
Termine
26.11. – 27.11.2025 Nordrhein-Westfalen | Köln | weitere Infos | Anmeldung | |
27.11. – 28.11.2025 Nordrhein-Westfalen | Aachen | weitere Infos | Anmeldung | |
02.12. – 03.12.2025 Nordrhein-Westfalen | Duisburg | weitere Infos | Anmeldung | |
19.01. – 20.01.2026 Hessen | Frankfurt am Main | weitere Infos | Anmeldung | |
02.02. – 03.02.2026 Hessen | Fulda | weitere Infos | Anmeldung |
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