Online-Seminar: BetrVG aktuell: Änderungen des BetrVG zur Betriebsratsvergütung und zum Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
Der Bundestag hat am 28. Juni 2024 eine gesetzliche Klarstellung zur Vergütung von Betriebsräten durch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgenommen.
Dadurch sollen Rechtsunsicherheiten beseitigt werden, die durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2023 zur Strafbarkeit wegen Untreue bei überhöhter Vergütung eines Betriebsratsmitglieds und zu Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot entstanden sind.
Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und ihr Arbeitsentgelt. Das Benachteiligungsverbot wird nun durch einen Anspruch auf ein Mindestvergütungsanspruch ergänzt. So darf das Arbeitsentgelt nicht niedriger festgesetzt werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer*innen, die sich in der im Betrieb üblichen Weise entwickelt haben.
In dem Online-Seminar werden die Neuregelungen und ihre Bedeutung für die Praxis erläutert. Die Auswirkungen auf die Betriebsparteien, die in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Ermittlung vergleichbarer Arbeitnehmer*innen im Einklang mit der Rechtsprechung etablieren wollen, werden vorgestellt. Darüber hinaus werden die Änderungen zum Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot sowie die aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern behandelt.
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Darstellung der BGH-Entscheidung zur Untreue bei überhöhter Vergütung eines Betriebsratsmitglieds und zum Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot
Bestand des Ehrenamtsprinzips nach § 37 Abs. 1 BetrVG
Ziele und Inhalte der Änderungen:
- Entgeltbemessung und Anspruch auf eine Mindestvergütung nach § 37 Abs. 4 BetrVG (Vergleichspersonen, Vergleichszeitpunkt usw.)
- Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot nach § 78 BetrVG (Kriterien einer benachteiligungs- und begünstigungsfreien Entgeltgewährung)
Auswirkungen auf die Betriebsparteien und die Gewährung von Vergütungen für Betriebsratsmitglieder
Termine
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