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LPersVG Rheinland-Pfalz aktuell: Das novellierte Personalvertretungsgesetz

Inhalte und Auswirkungen auf die Arbeit des Personalrats

Das Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz wurde umfassend novelliert, um die Umsetzung des Auftrags aus der Koalitionsvereinbarung (Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026) zwischen den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt.

Die Novellierung des LPersVG durch die Landesregierung zielt darauf ab, das Gesetz an aktuelle Entwicklungen, die Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts im Bund und in den Ländern in der öffentlichen Verwaltung und der Rechtsprechung anzupassen. Aus gewerkschaftlicher Sicht bestand das Ziel darin, die Beteiligungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden unter anderem die Geschäftsführung des Personalrats geändert, das Initiativrecht ausgeweitet und die Beteiligungsmöglichkeiten erweitert. Darüber hinaus werden bestehende Bestimmungen klargestellt und korrigiert.

Im Seminar werden die Neuerungen in der Struktur und die umfassende Novellierung des LPersVG vorgestellt. Zudem werden die Neuregelungen zur Geschäftsführung und den Arbeitsbedingungen des Personalrats, der Informations- und Beteiligungsrechte und ihre möglichen Auswirkungen auf die Personalratsarbeit erläutert und die Konsequenzen für die Personalratspraxis diskutiert.

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 41 Abs. 1 LPersVG RLP
  • Bewertung

    (13 Bewertungen)
    100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
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