SächsPersVG aktuell: Das novellierte Sächsische Personalvertretungsgesetz
Inhalte und Auswirkungen auf die Arbeit des Personalrats
Seit dem 30. Juli 2024 gilt in Sachsen ein neu gefasstes Personalvertretungsgesetz. Mit der Novellierung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes hat der Gesetzgeber Anpassungen an die Entwicklungen in den öffentlichen Verwaltungen und an die aktuelle Rechtsprechung vorgenommen.
Das Seminar stellt die Neuerungen des SächsPersVG vor. Sie lernen die geänderte Rechtslage kennen und anzuwenden und werden mit den praktischen Auswirkungen vertraut gemacht. Sie werden in die Lage versetzt, auf der Grundlage der geänderten Rechtslage Entscheidungen im Personalrat zu treffen mit dem Ziel, die dem Personalrat obliegenden Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0351 205 740-0 bzw. info.sachsen@verdi-bub.de
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