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TÜV, DEKRA, TIC-Branche spezial: Die gesetzliche Interessenvertretung im Arbeitskampf

Rechte und Pflichten des Betriebsrats während der Tarifauseinandersetzung

Tarifverhandlungen gehören zum Alltag der Gewerkschaften. Sie beeinflussen aber auch die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Insbesondere wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt werden soll, gilt es für die Betriebsräte, den Überblick und einen kühlen Kopf zu bewahren und den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse u.a. zu Fragen der Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen, Arbeitszeit und Überstunden sowie zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragen vor dem Hintergrund der Tarifauseinandersetzung und sichert die Handlungsfähigkeit des Gremiums in einer außergewöhnlichen Situation.

Weitere Themen des Seminars sind die Stellung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber, der Belegschaft und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, die Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Belegschaft sowie die Unterrichtungsrechte bei Tarifverhandlungen oder Arbeitskampfmaßnahmen.

Dieses Seminar bieten wir gerne auf Anfrage der Landesfachgruppen oder einzelner Gremien (Betriebs-/Personalräte) an. Bitte wenden Sie sich an uns.

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der JAV
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG

Das Streikrecht als Arbeitnehmergrundrecht: Die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG i.V.m. § 2 Tarifvertragsgesetz
Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat im Tarifkonflikt?

  • Stellung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber, der Belegschaft und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.
  • Zutrittsrecht der Gewerkschaft vor und während der Tarifauseinandersetzung
  • Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten (nach BetrVG)

Einsatz von betriebsfremdem Personal (Streikbrecher und Leiharbeitnehmer)
Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung (z.B. nach § 87 BetrVG) bei

  • Arbeitszeitfragen (z.B. Anordnung von Überstunden bei Vertretung streikender Beschäftigter)
  • Zahlung von Streikbruchprämien

Maßregelungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und Benachteiligungsverbot
Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen oder Warnstreiks
Durchführung von Betriebsversammlungen während des Arbeitskampfes
Auskunftsansprüche gegen den Arbeitgeber

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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26.05. – 28.05.2025 Niedersachsen | Walsrode
Speziell für Berufskraftfahrt
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