Bayern spezial: Aufsichtspflicht und Haftungsrecht für die Interessenvertretung in Kindertagesstätten
Rechtliche Möglichkeiten zur Absicherung der Beschäftigten
Beschäftigte in Kindertagesstätten haben häufig Angst vor möglichen Aufsichtspflichtverletzungen und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Doch was umfasst die Aufsichtspflicht? Wann beginnt und wann endet sie? Wie können sich Beschäftigte vor möglichen Aufsichtspflichtverletzungen schützen? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Aufsichtspflichtverletzungen zu vermeiden? Wie sind Sie als gesetzliche Interessenvertretung zu beteiligen und was können Sie zum Schutz der Kolleg*innen tun?
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und Aspekte zu den Themen „Aufsichtspflicht“ und „Haftungsrecht“ dargestellt und die Möglichkeit der (rechtlichen) Absicherung der Beschäftigten durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung erläutert.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
Aufsichtspflicht und Haftungsrecht für Träger von Kindertagesstätten in Bayern
Rechtliche Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten
Aufsichtspflicht und Haftungsrecht in der Kita – Begriffsklärung und rechtliche Bedeutung
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht als Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten
Umfang, Inhalt, Kriterien der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht; Formen der Aufsichtsführung
Übertragung und Delegation der Aufsichtspflicht auf „Dritte“, z.B. Eltern, ehrenamtliche Gruppenleiter*innen, Menschen im Praktikum oder im Freiwilligen Sozialen Jahr
Verletzung der Aufsichtspflicht und mögliche Rechtsfolgen
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Aufsichtspflichtverletzungen
Ursachen von Aufsichtspflichtverletzungen – Gefährdungsbeurteilung:
- Schutz vor Überforderung
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Ausstattung und Einrichtung der Kindertageseinrichtung etc.
Selbstschutz der Beschäftigten durch Gefährdungs-/Überlastungsanzeigen:
- Ziele
- rechtliche Grundlagen
- mögliche Inhalte
- Adressaten etc.
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung (nach BetrVG, BPersVG oder BayPVG) im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz
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