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Online-Meetup: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Verwaltung

Einführung in die Handlungsfelder und Beteiligungsrechte der Personalvertretung

Digitale Anwendungen und Künstliche Intelligenz spielen in der öffentlichen Verwaltung eine immer größere Rolle. Für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten birgt dies Chancen und Risiken. Für die gesetzliche Interessenvertretung entstehen neue Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten, „gute digitale Arbeit“ mitzugestalten.

In dieser Einführungsveranstaltung geben wir für die Personalvertretung einen kurzen Überblick über folgende Themen: was sind die zentralen Brennpunkte bei der Verwaltungsdigitalisierung aus der Perspektive der Beschäftigten? Was ist eigentlich Künstliche Intelligenz und wie wird sie in der betrieblichen Praxis angewendet? Wie ist der aktuelle Rechtsrahmen für E-Government und Künstliche Intelligenz gestaltet? Welche gesetzlichen Beteiligungsrechte gibt es für Personalräte?

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG

Zentrale Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung, Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. Arbeitsbedingungen, Qualifizierungsbedarfe)
Darstellung der Grundzüge der E-Government- Gesetze (Bund, Länder) sowie der gesetzlichen Folgeregelungen
Definition von „Künstlicher Intelligenz“, Anwendungsbespiele in der betrieblichen Praxis
Kernregelungen der neuen KI- Verordnung (AI Act) der EU
Relevante Beteiligungsrechte der Personalvertretung nach Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und Ländergesetzen (LPersVG)
Best-Practice-Beispiele zur Einbindung von Personalräten bei der Verwaltungsdigitalisierung




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