Tarifliche Eingruppierung in Studierendenwerken (Teil 1)
Grundlagen des Eingruppierungsrechts im öffentlichen Dienst
Nach den Landespersonalvertretungsgesetzen ist es eine Hauptaufgabe des Personalrats dafür zu sorgen, dass Tarifverträge des öffentlichen Diensts (insbesondere TV-L, TVöD und verwandte TV) umgesetzt werden. Die Entgeltordnung bereitet bei der richtigen Bewertung der Tätigkeiten, die maßgeblich für eine rechtssichere Eingruppierung ist, den Beteiligten häufig große Schwierigkeiten.
In diesem Seminar werden die Grundsätze der Eingruppierung anhand der Tätigkeitsmerkmale vermittelt. Zudem werden die Informations- und Mitbestimmungsrechte sowie die Handlungsmöglichkeiten des Personalrats bei der Eingruppierung erarbeitet und beleuchtet.
Die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte werden ausführlich dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundsätze der Eingruppierung, Tarifautomatik
- Erhebliche und unerhebliche Kriterien der Eingruppierung
- Auszuübende Tätigkeiten, Arbeitsvorgänge
- Tätigkeitsmerkmale
- Eingruppierungsregelungen der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) für die Studierendenwerke
- Ablauf einer Eingruppierungsklage (Was muss der*die Kläger*in leisten bzw. an Informationen beibringen?)
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Termine
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11.03. – 13.03.2026
Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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