Tarifliche Eingruppierung in Studierendenwerken (Teil 2)
Aufbauseminar zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst
Es bleibt eine Hauptaufgabe des Personalrats dafür zu sorgen, dass Tarifverträge des öffentlichen Diensts (insbesondere TV-L, TVöD und verwandte TV) umgesetzt werden. Im ersten Teil dieser zweiteiligen Reihe wurden die grundlegenden Aspekte von Eingruppierung in den Blick genommen.
In diesem Seminar schauen wir auf die Grundlagen und Anforderungen von Stellenbewertungen. Wie kann der Personalrat anhand einer korrekten Tätigkeitsbewertung die rechtssichere und tarifkonforme Eingruppierung der Beschäftigten überwachen?
Mithilfe von praxisnahen Fallbeispielen lernst du, die systematische Vorgehensweise zur Überprüfung der Eingruppierung anhand von Arbeitsvorgängen anzuwenden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundlagen der Stellenbewertung
- Tätigkeitsdarstellung und Arbeitsplatzbeschreibung
- Verfahren zur Entwicklung und Aktualisierung von Stellenbeschreibungen im Überblick – Anforderungen an eine Stellenbeschreibung
- Erläuterung der unterschiedlichen „Fachkenntnisse“/„selbstständigen Leistungen“
- Berechnung von Zeitanteilen
- Beteiligungsrechte des Personalrats
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „Tarifliche Eingruppierung in Studierendenwerken (Teil 1)“ -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Termine
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09.09. – 11.09.2026
Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung |
weitere Infos | Anmeldung |
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