Stark in doppelter Rolle - Handlungsspielräume im Betriebsrat
Die zwei Säulen der betrieblichen Interessenvertretung
Betriebsräte und Gewerkschaften haben unterschiedliche Aufgaben. Zugleich sind aber viele Betriebsratsmitglieder in einer Gewerkschaft aktiv oder überlegen, dies zu werden. Führt das zu unlösbaren Rollenkonflikten? Nein, das muss es nicht! Es kommt darauf an, die Stärken beider Rollen sinnvoll auszuspielen.
Betriebsratsmitglieder vertreten die Interessen von Beschäftigten, Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder im Betrieb. Betriebsräte sind dem Betriebsfrieden verpflichtet und dürfen z.B. nicht zum Streik aufrufen, für Gewerkschaften gilt das nicht; Streikaufrufe machen viele Tarifverträge erst möglich.
Es gibt also Unterschiede in den jeweiligen Rollen. Und mancher forsche Arbeitgeber vertritt sogar die Auffassung, dass sich Gewerkschaften aus „seinem“ Betrieb (und „seinem“ Betriebsrat) gefälligst herauszuhalten hätten. Demgegenüber spricht der Gesetzgeber von einer „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ der Beteiligten. Es handelt sich um zwei Säulen der Interessenvertretung, die erst zusammen eine wirksame Interessenvertretung und eine lebendige Demokratie im Betrieb ermöglichen. Wie bekomme ich als gewerkschaftlich aktiver Betriebsrat einen guten „Hütewechsel“ in meiner betrieblichen Praxis hin? Wie kann ich vielleicht sogar mit den beiden Rollen und ihren besonderen Stärken ein wenig „spielen“ – zum Wohle der Beschäftigten bzw. der Mitglieder?
Wir wollen im Seminar anhand praktischer Beispiele klären: Was sagt der Gesetzgeber zur Zusammenarbeit der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung? Wann und unter welchen Voraussetzungen werden Regelungen in einen Tarifvertrag aufgenommen, wann in einer Betriebsvereinbarung? Was darf ich als gewerkschaftlich aktiver Betriebsrat während meiner Arbeitszeit und im Zusammenhang mit meiner BR-/PR-Tätigkeit tun – und was nicht? Wie kann ein inhaltlicher Abstimmungsprozess zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft im Interesse und zum Schutz der Beschäftigten aussehen? Welche Arten von Projekten können gerade durch eine Zusammenarbeit der beiden Vertretungsebenen besonders gut gelingen? Die Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, Probleme und auch Beispiele guten Gelingens aus ihrer betrieblichen Praxis mitzubringen und mit uns weiter zu bearbeiten!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Betriebsamt als Teil des verfassungsrechtlich geschützten Demokratieprinzips im Betrieb
- Aufgaben und Rolle des Betriebsrats und die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit von Gewerkschaftsmitgliedern
- Betriebsmitglieder als aktive Gewerkschaftsmitglieder, Betätigungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern im betriebsverfassungsrechtlichen Rahmen, zwei Linien der kollektiven Interessenvertretung (Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung)
- Überblick und Einführung: Tarifrecht und Grundlagen von Tarifverhandlungen
- Interessenwahrnehmung und deren Durchsetzung im Sinne der Beschäftigten
- Instrumente der Projekt- und Kampagnenarbeit (u.a. Mobilisierung, Beteiligung an der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung)
- Bildungsplanung: Freistellungsansprüche aus Gesetzen und Tarifverträgen für Grundlagenseminare für die (gewerkschaftsaktive) Betriebsratsarbeit (Unterscheidung und aktuelle Rechtsprechung)
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Bewertung
100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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