LPVG Baden-Württemberg: Das Ersatzmitglied im Personalrat
Voraussetzungen für die Beteiligung an der Personalratsarbeit, Rechte des Ersatzmitglieds
Ersatzmitglieder übernehmen wichtige Funktionen innerhalb und außerhalb des Gremiums. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus können sie die tägliche Personalratsarbeit unterstützen und den Wirkungskreis des Personalrats vergrößern. Immer wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie automatisch zu gleichberechtigten Personalratsmitgliedern.
Ersatzmitglieder, die zum Einsatz kommen, sollten auch für die ordnungsgemäße Beschlussfassung die richtigen sein. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ersatzmitglieder über ausreichende Kenntnisse des LPVG BW verfügen, um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen.
In dem Seminar wird komprimiert über die Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern gemäß LPVG BW sowie die damit verbundenen Aufgaben informiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht?
- Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung
- Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden?
- Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und Akteneinsicht
- Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen?
- Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 44 Abs. 1 LPVG BW
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