TVöD spezial: Bezirkstarifvertrag für den öffentlichen Dienst Rheinland-Pfalz (BezTV-öD RP)
Überleitung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in das neue Entgeltgruppenverzeichnis
Mit dem Bezirkstarifvertrag für den öffentlichen Dienst (BezTV-ÖD RP) vom 23. Januar 2025 zur Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Rheinland-Pfalz sind zum 1. Juli 2025 neue Eingruppierungsmerkmale für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten in den kommunalen Verwaltungen und Betrieben in Kraft getreten. Die neue Entgeltordnung für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten (Entgeltgruppenverzeichnis) ersetzt das bisherige Lohngruppenverzeichnis (Anlage zum Bezirkstarifvertrag vom 10. November 2008).
Die Überleitung richtet sich nach dem Änderungstarifvertrag vom 23. Januar 2025 zum Bezirkstarifvertrag zur Überleitung in den TVöD (vor dem 31. März 2006).
Mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags können Ansprüche auf eine höhere Entgeltgruppe entstehen. Die Überwachung der Umsetzung spezieller Überleitungsregelungen (Überleitung nur auf Antrag) und die Neufeststellung von Eingruppierungen gehören zu den Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung. Insbesondere für die darüber hinaus bestehenden Informations- und Beteiligungsrechte bei der Eingruppierung der Beschäftigten ist Fachwissen erforderlich.
Im Seminar werden die Inhalte des neuen BezTV-ÖD RP vorgestellt: der Aufbau, die Struktur, die Tätigkeitsmerkmale des neuen Entgeltgruppenverzeichnisses sowie die Regelungen und die Systematik zur Überleitung der Beschäftigten in den neuen Tarifvertrag. Anhand von Fallbeispielen werden die praktische Umsetzung und die damit verbundenen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung vertieft.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Inhalte des BezTV-ÖD RP: Aufbau und Anlage Entgeltordnung für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten
- Grundlagen der Eingruppierung im Geltungsbereich des BezTV-ÖD RP: Begriffe des tariflichen Eingruppierungsrechts (u.a. Arbeitsvorgang, auszuübende Tätigkeit)
- Systematik der Überleitung in das neue Entgeltgruppenverzeichnis gemäß des Änderungstarifvertrags vom 23. Januar 2025 zum Bezirkstarifvertrag zur Überleitung in den TVöD
- (Mögliche) Ansprüche auf Höhergruppierung und Pflichten des Arbeitgebers bzw der Dienststellenleitung
- Prüfschritte zur Überleitung in das neue Entgeltgruppenverzeichnis; Praxisbeispiele zur Überleitung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in eine höhere Entgeltgruppe
- Ziele, Strategien, Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Überleitung und Höhergruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Tarifgeschichte: Der Weg zum TVöD-VKA bis zum neuen Bezirkstarifvertrag (BezTV-öD RP) der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Rheinland-Pfalz und zur Entgeltordnung für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten (Entgeltgruppenverzeichnis)
Inhalte des BezTV-öD RP: Aufbau und Anlage Entgeltordnung für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten
Grundlagen der Eingruppierung im Geltungsbereich des BezTV-öD RP: Begriffe des tariflichen Eingruppierungsrechts (u.a. Arbeitsvorgang, auszuübende Tätigkeit)
Überblick: Zulagen nach dem BezTV-öD RP
Systematik der Überleitung in das neue Entgeltgruppenverzeichnis nach dem Änderungstarifvertrag vom 23. Januar 2025 zum Bezirkstarifvertrag zur Überleitung in den TVöD: (mögliche) Ansprüche auf Höhergruppierung und Pflichten des Arbeitgebers bzw. der Dienststellenleitung
Prüfschritte zur Überleitung in das neue Entgeltgruppenverzeichnis
Praxisbeispiele zur Überleitung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in eine höhere Entgeltgruppe
Ziele, Strategien, Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Überleitung und Höhergruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 06131 888 981-0 bzw. info.rlp@verdi-bub.de
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