Online-Meetup: Umgang mit Verstößen gegen Beschäftigtenschutzrechte und Rechte der Interessensvertretung
Einblick und Orientierung
Wenn Arbeitgeber gegen gesetzliche Schutzvorschriften für Beschäftigte oder gegen die Rechte der Interessenvertretung verstoßen, ist entschlossenes Handeln gefragt. Ob es um Missachtung von Arbeitszeitregelungen, Behinderung der Betriebsratsarbeit oder Benachteiligung von Interessenvertretungsmitgliedern geht – die Interessenvertretung hat Möglichkeiten, sich zu wehren.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Schutzvorschriften für Beschäftigte oder gegen die Rechte der Interessenvertretung bestehen verschiedene rechtliche und praktische Handlungsmöglichkeiten. Thematisiert werden in diesem Online-Meetup unter anderem Sanktions- und Meldemöglichkeiten, die Einschaltung von Aufsichtsbehörden sowie die Rolle der Staatsanwaltschaft. Zudem wird aufgezeigt, wie Beteiligungsrechte gezielt genutzt werden können, um Missachtungen durch den Arbeitgeber wirksam zu begegnen – praxisnah und rechtssicher im Kontext von Beschäftigtenschutz und Mitbestimmung.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
- Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Beschäftigtenschutzrechte
- Meldemöglichkeiten an Aufsichtsbehörden
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
- Umgang mit Verstößen gegen Arbeitszeitgesetze
- Reaktion auf Behinderung der Interessenvertretungsarbeit
- Benachteiligung von Mitgliedern der Interessenvertretung
Zur Vertiefung und zu den konkreten Handlungsmöglichkeiten und dem Umfang der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen bietet ver.di b+b unter anderem das Seminar „Das Hinweisgeberschutzgesetz: Whistleblowing – Schutz für betroffene Beschäftigte - Betriebliche Umsetzung und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung“ und "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" an.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Beschäftigtenschutzrechte
Meldemöglichkeiten an Aufsichtsbehörden
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Umgang mit Verstößen gegen Arbeitszeitgesetze
Reaktion auf Behinderung der Interessenvertretungsarbeit
Benachteiligung von Mitgliedern der Interessenvertretung
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