Online-Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement - Aktuelle Rechtsprechung Gesetzesänderungen
Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) enthält die Verpflichtung des Arbeitgebers mit Beschäftigten, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Verfahren zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und zur Gesundheitsprävention durchzuführen.
Seit dem Inkrafttreten der Regelungen zum BEM in § 167 Abs. 2 SGB IX ist viel Rechtsprechung zur Umsetzung, zu Verfahrenspflichten sowie zum Datenschutz, aber auch zu den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung ergangen.
Durch Rechtsprechung und gesetzliche Veränderungen wird die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung zum Teil erheblich beeinflusst. Deshalb ist es für sie notwendig, hier immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsprechungstendenzen und aktuelle Rechtsprechung zum BEM
- Aktuelle Fälle im Kontext des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Die einzelnen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und ggf. erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BEM Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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