ASB Baden Württemberg aktuell: Manteltarifvertragliche Regelungen des TV ASB BW 2 und TV-L
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für die Beschäftigten des ASB Baden-Württemberg (TV ASB BW 2) verweist auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die tarifvertraglichen Regelungen bilden die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten beim ASB Baden-Württemberg. Die Regelungen im TV-L werden insbesondere durch Regelungen zur Arbeitszeit ergänzt bzw. es wird davon abgewichen. Zudem führen zahlreiche tarifliche Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen dazu, dass Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Dies setzt gründliche Kenntnisse sowohl des TV-L als auch des TV ASB BW 2 voraus.
Das Seminar beginnt mit einer Einordnung der Tarifverträge in das System des Arbeitsrechts. Anschließend erfolgt eine umfassende Einführung in die Systematik der Anwendung der tarifvertraglichen Inhalte aus dem TV ASB BW 2 sowie der einzelnen Abschnitte des TV-L. Ziel ist es, den Teilnehmenden ein grundlegendes Verständnis für die Struktur und den Aufbau dieser Tarifverträge zu vermitteln und ihre praktische Umsetzung zu erläutern.
Im weiteren Verlauf werden die tarifvertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, beispielsweise über bestehende tarifvertragliche Öffnungsklauseln, detailliert dargestellt. Im Anschluss findet ein Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden statt, in dem besprochen wird, wie die einzelnen Bestimmungen des Tarifvertrags umgesetzt werden und wie der Betriebsrat seine Rechte und Pflichten zur Überwachung der Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen wahrnimmt. Um das erlernte tarifvertragliche Wissen zu vertiefen, werden abschließend im Seminar praxisnahe Fallbearbeitungen durchgeführt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Allgemeine Einführung in das Tarifrecht des TV ASB BW 2 und TV-L
- Arbeitsrechtliche Einordnung des TV ASB BW 2 und TV-L: Einordnung ins Arbeitsrechtssystem, Verhältnis zu Gesetzen und betrieblichen Regelungen
- Struktur und Aufbau des TV ASB BW 2 und Wirkung des Verweise auf den TV-L
- TV-L: Allgemeiner Teil und Sonderregelungen aus dem TV ASB BW 2
- Öffnungsklauseln und dezentrale Regelungsbedarfe für Betriebsräte
- Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, betriebliche Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen aus dem TV ASB BW 2 einzelnen Abschnitte des TV-L
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/SBV-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Allgemeine Einführung in das Tarifrecht des TV ASB BW 2 und TV-L
Arbeitsrechtliche Einordnung des TV ASB BW 2 und TV-L: Einordnung ins Arbeitsrechtssystem, Verhältnis zu Gesetzen und betrieblichen Regelungen
Struktur und Aufbau des TV ASB BW 2 und Wirkung des Verweise auf den TV-L
TV-L: Allgemeiner Teil und Sonderregelungen aus dem TV ASB BW 2
Allgemeine Vorschriften des Abschnitts I (§§ 1–5 TV-L): Inhalt, Aufgaben und Pflichten der Akteure, Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Abschnitt II – Arbeitszeit:
- Überblick über die Begriffe des TV-L zur Arbeitszeit; Definitionen und Erläuterungen
- Abweichungen und Sonderregelungen zur Arbeitszeit im TV ASB BW 2 und Anlagen 1 bis 3a
- Darstellung der Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen:
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Aufbau und Struktur der neuen Entgelttabelle, Überleitungsregelungen
- Stufensystematik, Hemmen und Beschleunigen beim Stufenaufstieg
Überblick über die weiteren Regelungen des Abschnitts III: Erschwerniszuschläge, Jahressonderzahlung, Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung, Entgelt im Krankheitsfall, besondere Zahlungen, betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV: Urlaub und Arbeitsbefreiung – Erholungsurlaub, Zusatzurlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
Abschnitt V: Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen – befristete Arbeitsverträge, Führung auf Probe, Führung auf Zeit, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Zeugnis
Öffnungsklauseln und dezentrale Regelungsbedarfe für Betriebsräte
Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, betriebliche Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen aus dem TV ASB BW 2 einzelnen Abschnitte des TV-L
Termine
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07.10. – 09.10.2026
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