Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Seminar speziell für Betriebsräte der Autobahn GmbH: „Grundlagen Betriebsrat (BR 1): Einführung in die Betriebsverfassung”

Um die Interessen der Arbeitnehmenden als Betriebsrat bei der Autobahn GmbH konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat zunächst über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein. Zudem muss er die gesetzlichen Möglichkeiten und Grundlagen der Beteiligung kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), denn es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung seiner vielfältigen Aufgaben.

In diesem Seminar lernt ihr als Betriebsrat der Autobahn GmbH den praxisnahen Umgang mit den Gesetzestexten kennen und erhaltet einen Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen für eure Arbeit. Ihr erwerbt außerdem Kenntnisse und Fertigkeiten, die euch bei der praktischen Umsetzung eurer Aufgaben und Vorhaben unterstützen. Denn schließlich müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur gekannt, sondern auch angewendet werden, um die Interessen der Beschäftigten kompetent vertreten zu können. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.

Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung der Inhalte des Betriebsverfassungsgesetzes und der wichtigen Grundlagen der Betriebsratsarbeit, die Sie für Ihre alltägliche Arbeit als Betriebsratsmitglied benötigen. So findet ihr in eurer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Worauf es ankommt: Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
  • Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
  • Die Betriebsratstätigkeit in der Autobahn GmbH: Die wichtigsten Gesetze, Tarifverträge und Kommentare
  • Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
  • Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
  • Tipps zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Informationsbeschaffung und Informationspolitik sowie zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten an der BR-Arbeit
  • Überblick: Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX

Kurze Darstellung der historischen Entwicklung des BetrVG und der betrieblichen Mitbestimmung
Einordnung des BetrVG ins Gesamtrechtssystem
Rechtsquellen des Arbeitsrechts (Normenpyramide)
Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
Definition und Bedeutung von Rechtsbegriffen im BetrVG
Rolle und Selbstverständnis des Betriebsrats
Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 BetrVG
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nach dem BetrVG
Die Geschäftsführung des Betriebsrats, u.a.:

  • Form und Inhalte der Einladung zur Sitzung
  • Erfordernisse an eine Tagesordnung
  • Beschlussfassung über Verhandlungen des Betriebsrats

Freistellung und Erforderlichkeit von Betriebsratsarbeit im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG
Überblick: Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG
Möglichkeiten der Durchsetzung von Betriebsratsrechten (Einigungsstelle, Arbeitsgericht)
Informationspolitik des Betriebsrats gegenüber den Beschäftigten:

  • Sprechstunden
  • Betriebsversammlung
  • Weitere Formen und Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenarbeit des Betriebsrats mit betrieblichen und externen Akteur*innen (z.B. Gewerkschaften, Sachverständigen, andere Betriebsratsgremien usw.)
 
 

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Termine

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(Format: TT.MM.JJJJ – Eingabe auch per Tastatur möglich)

23.11. – 27.11.2026 Berlin | Berlin (Siemensstadt)
Nur für den Bereich Bund und Länder
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