Seminar speziell für Betriebsräte der Autobahn GmbH: „Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten“
Agieren statt reagieren
In wichtigen sozialen Angelegenheiten wie Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung kann der Betriebsrat nicht nur reagieren, sondern er bestimmt bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit. Er kann selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. In diesem Seminar werden grundlegende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats vermittelt. Anhand praxisnaher Beispiele wird gezeigt, wie die Beteiligungsrechte im Betrieb effektiv wahrgenommen und durchgesetzt werden können.
In diesem Seminar werden die Kompetenzen im Bereich der aktiven Mitbestimmung vertieft. Anhand von Fallbeispielen werden die Mitbestimmungsrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats praktisch erarbeitet. Dabei werden auch die verschiedenen internen und externen Akteure und Einflussfaktoren berücksichtigt, die bei der Ausübung der Mitbestimmung eine Rolle spielen, beispielsweise tarifvertragliche Regelungen. Da der Betriebsrat das Vertretungsorgan der Beschäftigten ist, sind auch Öffentlichkeitsarbeit und die Einbeziehung der Beschäftigten wichtige Themen im Seminar.
Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:
- Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung im BetrVG
- Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen zu u.a.: Tarifvorrang und Tarifvorbehalt, Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip, Initiativrecht des Betriebsrats als Folge der erzwingbaren Mitbestimmung
- Beispiele für die Ausübung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder gemäß § 87 BetrVG (z.B. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
- Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats - Unterschiede Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren
- Betriebsvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung, u.a. Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG), Form und Inhalt von Betriebsvereinbarungen
- Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft - Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten in die Entscheidungsfindung des Betriebsrats
Hinweis: Da die Gestaltung der Arbeitszeit maßgeblich von tarifvertraglichen Regelungen beeinflusst wird, bieten wir ergänzend Spezialseminare zum Tarifrecht der Autobahn GmbH an.
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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