Online-Seminar: SBV-Wahl in Werkstätten für behinderte Menschen
Einbeziehung schwerbehinderter Werkstatt¬Beschäftigter in die SBV-Wahlen
Nach einem entsprechende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2024 nehmen an der diesjährigen turnusgemäßen Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) jetzt auch schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte teil.
Die Entscheidung des BAG zum aktiven Wahlrecht von Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Werkstätten für behinderte Menschen wirft zahlreiche Fragen auf. Diesen gehen wir in unserer Veranstaltung auf den Grund.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Das BAG-Urteil im Kurzüberblick
- Wo wird gewählt (Werkstätten/andere Leistungsanbieter)?
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Wahlrecht bei rechtlicher Betreuung
- Ermittlung der Mindestzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
- Mögliche Auswirkungen auf Freistellung, Heranziehung und Schulung
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Das BAG-Urteil im Kurzüberblick
- Worin bestand der Rechtsstreit?
- Einordnung im Blick auf die bisherige Rechtslage
Wo wird gewählt (Werkstätten/andere Leistungsanbieter)?
- Doppeltes Wahlrecht für Werkstatt-Beschäftigte, die auch außerhalb der Werkstatt arbeiten
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Kein passives Wahlrecht für Werkstatt-Beschäftigte
Wahlrecht bei rechtlicher Betreuung
- Voraussetzung und Wahlvorgang
Ermittlung der Mindestzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
Mögliche Auswirkungen auf Freistellung, Heranziehung und Schulung
Termine
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24.09.2026
Online-Veranstaltung | Internet
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
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