Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Online-Seminar: SBV-Wahl in Werkstätten für behinderte Menschen

Einbeziehung schwerbehinderter Werkstatt¬Beschäftigter in die SBV-Wahlen

Nach einem entsprechende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2024 nehmen an der diesjährigen turnusgemäßen Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) jetzt auch schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte teil.

Die Entscheidung des BAG zum aktiven Wahlrecht von Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Werkstätten für behinderte Menschen wirft zahlreiche Fragen auf. Diesen gehen wir in unserer Veranstaltung auf den Grund.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Das BAG-Urteil im Kurzüberblick
  • Wo wird gewählt (Werkstätten/andere Leistungsanbieter)?
  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Wahlrecht bei rechtlicher Betreuung
  • Ermittlung der Mindestzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
  • Mögliche Auswirkungen auf Freistellung, Heranziehung und Schulung

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX

Das BAG-Urteil im Kurzüberblick

  • Worin bestand der Rechtsstreit?
  • Einordnung im Blick auf die bisherige Rechtslage

Wo wird gewählt (Werkstätten/andere Leistungsanbieter)?

  • Doppeltes Wahlrecht für Werkstatt-Beschäftigte, die auch außerhalb der Werkstatt arbeiten

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

  • Kein passives Wahlrecht für Werkstatt-Beschäftigte

Wahlrecht bei rechtlicher Betreuung

  • Voraussetzung und Wahlvorgang

Ermittlung der Mindestzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung
Mögliche Auswirkungen auf Freistellung, Heranziehung und Schulung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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24.09.2026 Online-Veranstaltung | Internet
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