Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten
Agieren statt reagieren
Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats und zeigt anhand praxisnaher Beispiele, wie diese Rechte im Betrieb effektiv wahrgenommen und durchgesetzt werden können.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.
Das Seminar verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich aktiver Mitbestimmung zu vertiefen und fördert dabei einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
- Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
- Hier sprechen Expert*innen: Der Einsatz von Sachverständigen
- Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
-
Termin
21.09. – 25.09.2026
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:30 Uhr -
Ort
45289 Essen, Mintrops Land Hotel Burgaltendorf -
Seminarnummer
1418-2609211 -
Teilnehmendenkreis
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
1.390,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 1.340,60 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 625,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Nordrhein-Westfalen
Tel. 0211 9046-810
info.nrw@verdi-bub.de -
Bewertung
96,74 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Erfahrungsaustausch über die betriebliche Situation
Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung im BetrVG
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen zu u.a.:
- Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
- Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
- Initiativrecht des Betriebsrats als Folge der erzwingbaren Mitbestimmung
Beispiele für die Ausübung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder gemäß § 87 BetrVG (z.B. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren
Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
Betriebsvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
- Form und Inhalt von Betriebsvereinbarungen
- Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
- Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Unterschied zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Betriebsvereinbarung)
Einigungsstelle:
- Rechtliche Grundlagen (§§ 76, 76a BetrVG)
- Aufgaben der Einigungsstelle, Verfahren der Einberufung und Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens (§ 76 BetrVG)
Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG)
Hinzuziehung externer Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Anmeldung zum Seminar
Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten
Agieren statt reagieren
- Seminarnummer 1418-2609211
- Ort 45289 Essen, Mintrops Land Hotel Burgaltendorf
- Termin 21.09. – 25.09.2026
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