HPVG spezial: Die Sitzungsniederschrift
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift nach § 32 HPVG behandelt.
Über jede Sitzung des Personalausschusses ist ein Protokoll zu führen. Dieses dient u.a. der Dokumentation und Sicherung der vom Personalrat gefassten Beschlüsse. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient die Niederschrift als Beweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen und Grundlagen an Inhalt, Form und Anfertigung einer ordnungsgemäßen Sitzungsniederschrift nach HPVG. Darüber hinaus wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Sitzungsniederschrift gegeben.
Aufbauend und vertiefend kann das Seminar „Wer macht das Protokoll?“ besucht werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Ziel und Zweck der Sitzungsniederschrift nach HPVG
- Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Sitzungsniederschrift nach § 32 HPVG
- Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift?
- Aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
-
Termin
09.03.2027
10:00 – 16:30 Uhr -
Ort
60329 Frankfurt am Main, Station Lounge -
Seminarnummer
1600-2703091 -
Teilnehmendenkreis
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „HPVG: Einstieg leicht gemacht“ -
Freistellung
§ 39 HPVG -
Kostenübernahme
§ 35 Abs. 1 HPVG -
Seminargebühr
490,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Hessen
Tel. 069 257 824-0
info.hessen@verdi-bub.de
Ziel und Zweck der Sitzungsniederschrift nach HPVG
Funktion und Bedeutung der Sitzungsniederschrift
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen (§ 416 ZPO, Beweiskraft von Privaturkunden und § 32 HPVG)
Zusammenhang zwischen Sitzungsniederschrift und Beschlussfassung
Bedeutung der Sitzungsniederschrift für die Arbeit und Erklärungen des Personalrats gegenüber der Dienststelle
Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Niederschrift nach § 32 HPVG
Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift?
Können Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift erhoben werden? Darf die Sitzungsniederschrift berichtigt werden?
Aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Anmeldung zum Seminar
HPVG spezial: Die Sitzungsniederschrift
- Seminarnummer 1600-2703091
- Ort 60329 Frankfurt am Main, Station Lounge
- Termin 09.03.2027
© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
