Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

MTV Autobahn – Aufbau: Eingruppierungsrecht

Speziell für Die Autobahn GmbH des Bundes

Das Tarifwerk des MTV Autobahn ist am 30.09.2019 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch Grundsätze zur Übertragung von Tätigkeiten und zur Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 und 14 MTV Autobahn aufgenommen.

Betriebsratsmitglieder bestimmen bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Sie sind dafür verantwortlich, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Übertragung von Tätigkeiten, zur Eingruppierung sowie zum Aufbau und zur Systematik der Eingruppierungsverzeichnisse (TV EGV Autobahn und Kraftfahr TV Autobahn) und zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden lernen, mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen umzugehen. Sie lernen, spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie die Stufenverläufe der Entgelttabellen im MTV Autobahn. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebsrats werden ausführlich dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung, Entgeltbestandteile
  • Überblick: Aufbau und Inhalt des MTV Autobahn, der Eingruppierungsvorschriften sowie der Eingruppierungsverzeichnisse
  • Beteiligte bei der Eingruppierung im Betrieb
  • Systematik der Eingruppierung nach §§ 12, 13 und 14 MTV Autobahn und der Entgeltordnung
  • Besonderheiten der Eingruppierung für die Beschäftigten der Autobahn GmbH
  • Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung
  • Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Termin

    25.11. – 27.11.2026
    Beginn erster Seminartag: 12:00 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 14:00 Uhr
  • Ort

    36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
  • Seminarnummer

    AS62-2611251
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.090,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 484,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (35 Bewertungen)
    97,79 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Rechtsgrundlagen der gesetzes- und tarifkonformen Bildung des Entgelts nach MTV Autobahn: Arbeitsrechtspyramide
Tarifgeschichte: Der Weg zum MTV Autobahn und zu den Eingruppierungsvorschriften; Auswirkungen auf die Beschäftigten
Überblick: Aufbau und Inhalt des MTV Autobahn, der Eingruppierungsvorschriften sowie der Eingruppierungsverzeichnisse
Akteure der Eingruppierung: Wer ist im Betrieb an der Eingruppierung beteiligt?
Systematik der Eingruppierung nach §§ 12, 13 und 14 MTV Autobahn und der Entgeltordnung
Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur des Eingruppierungsverzeichnisses, Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit, Auswirkungen auf die Eingruppierung
Begriffsklärung: Arbeitsvorgang, Arbeitsschritte
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung
Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

MTV Autobahn – Aufbau: Eingruppierungsrecht

Speziell für Die Autobahn GmbH des Bundes

  • Seminarnummer AS62-2611251
  • Ort 36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
  • Termin 25.11. – 27.11.2026
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