Vorsitzende und Stellvertreter*innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher*innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Die Vorsitzenden und Stellvertreter*innen der gesetzlichen Interessenvertretung in der Autobahn GmbH sind die gewählten „Sprecher*innen“ des Gremiums und vertreten dieses im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, um der Arbeit des Gremiums keinen Schaden zuzufügen.
Sie sind aber auch anderweitig gefordert: Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.
Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von Vorsitzenden der gesetzlichen Interessenvertretung sowie ihrer Stellvertreter*innen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen tun, was nicht?
- Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen „allein“ machen, was nicht?
- Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter*innen
- Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium
- Fragen von Führung und Arbeitsorganisation
- Kommunikation im Gremium
-
Termin
04.01. – 08.01.2027
Beginn erster Seminartag: 10:00 Uhr
Ende letzter Seminartag: 17:00 Uhr -
Ort
44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum -
Seminarnummer
AS62-2701041 -
Teilnehmendenkreis
Vorsitzende und stellv. Vorsitzende des Betriebsrats -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/JAV-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG -
Seminargebühr
1.590,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 887,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 375,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de
Rechtlicher Hintergrund und Aspekte des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter*innen
Was dürfen und was müssen Vorsitzende bzw. ihre Stellvertreter*innen im Gremium tun?
Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen „allein“ machen, was nicht?
Verhältnis von Vorsitzenden zum Gremium
Die Rolle der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter*innen unter dem Aspekt von Führung
Die Arbeit organisieren, die Kompetenzen aller Mitglieder richtig nutzen
Kommunikation im Gremium
Anmeldung zum Seminar
Vorsitzende und Stellvertreter*innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher*innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
- Seminarnummer AS62-2701041
- Ort 44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum
- Termin 04.01. – 08.01.2027
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