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Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten in der Behindertenhilfe, bei Teilhabe- und Inklusionsdiensten

Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei kurzfristiger Änderung von Dienstplänen und ungeplanten Einsätzen

Gute Ausfallkonzepte können dazu beitragen, dass Belastungen aufgrund von Unterbesetzung und kurzfristigem Einspringen zurückgehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Vorsicht ist geboten, damit Ausfallkonzepte nicht lediglich den Personalmangel verwalten.

In dem Seminar befassen wir uns mit verschiedenen Ausfallkonzepten. Wir wollen diese inhaltlich bewerten und prüfen, welche Regelungen Beschäftigte entlasten. Außerdem geht es um die rechtliche Abgrenzung zu den gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und zu Tarifverträgen, die berücksichtigt werden müssen.

Wir erarbeiten Kriterien, was in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt sein muss und betrachten den Prozess der Beteiligung der Interessenvertretung bei der Einführung von Ausfallkonzepten: von der Initiative über die Bestandsanalyse bis zur Einbeziehung der Beschäftigten. Dabei betrachten wir auch die Rahmenbedingungen und formulieren Anforderungen an Dienstpläne, welche die Arbeitszeit mit fairen und funktionierenden Instrumenten verlässlicher machen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten
  • Flexible Arbeitszeiten und Ausfallkonzepte
  • Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten bei flexiblen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen
  • Einfluss von fortschreitender Digitalisierung und ständiger Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Dienstplangestaltung
  • Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung
  • Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen

  • Termin

    26.05. – 27.05.2026
  • Ort

    29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Seminarnummer

    AS63-2605261
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Seminargebühr

    790,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 237,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (17 Bewertungen)
    93,48 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten
Überblick: Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanung
Berücksichtigung flexibler Arbeitszeitmodelle in Ausfallkonzepten
Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten bei flexiblen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen
Einfluss von fortschreitender Digitalisierung und ständiger Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Dienstplangestaltung
Exkurs: Arbeits- und Gesundheitsschutz
Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung
Eckpunkte für Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu Ausfallkonzepten und flexiblen Arbeitszeitmodellen
 

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten in der Behindertenhilfe, bei Teilhabe- und Inklusionsdiensten

Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei kurzfristiger Änderung von Dienstplänen und ungeplanten Einsätzen

  • Seminarnummer AS63-2605261
  • Ort 29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Termin 26.05. – 27.05.2026
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