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Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten

Agieren statt reagieren

Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats und zeigt anhand praxisnaher Beispiele, wie diese Rechte im Betrieb effektiv wahrgenommen und durchgesetzt werden können.

Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.

Das Seminar verfolgt das Ziel, Kompetenzen im Bereich aktiver Mitbestimmung zu vertiefen und fördert dabei einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
  • Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
  • Hier sprechen Expert*innen: Der Einsatz von Sachverständigen
  • Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren

  • Termin

    15.11. – 20.11.2026
  • Ort

    83098 Brannenburg, ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg
  • Seminarnummer

    BA-26111502
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.390,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 909,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Bildungszentrum Brannenburg
    Tel. 08034 905-0
    biz.brannenburg@verdi.de
  • Bewertung

    (9.955 Bewertungen)
    96,74 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Erfahrungsaustausch über die betriebliche Situation
Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung im BetrVG
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen zu u.a.:

  • Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
  • Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
  • Initiativrecht des Betriebsrats als Folge der erzwingbaren Mitbestimmung

Beispiele für die Ausübung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder gemäß § 87 BetrVG (z.B. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren
Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
Betriebsvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:

  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
  • Form und Inhalt von Betriebsvereinbarungen
  • Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
  • Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
  • Unterschied zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
  • Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Betriebsvereinbarung)

Einigungsstelle:

  • Rechtliche Grundlagen (§§ 76, 76a BetrVG)
  • Aufgaben der Einigungsstelle, Verfahren der Einberufung und Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens (§ 76 BetrVG)

Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG)
Hinzuziehung externer Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten

Agieren statt reagieren

  • Seminarnummer BA-26111502
  • Ort 83098 Brannenburg, ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg
  • Termin 15.11. – 20.11.2026
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