Künstliche Intelligenz im Bereich der Sparkassen und Finanzdienste
Mitgestaltung durch die gesetzliche Interessenvertretung im Interesse der Beschäftigten
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet auch in Sparkassen neue Möglichkeiten: Gefährliche und körperlich belastende Arbeit kann reduziert, Beschäftigte können von monotonen Tätigkeiten entlastet oder bei komplexen Aufgaben unterstützt werden. KI prägt die Geschäftsprozesse, Arbeitsinhalte und beruflichen Anforderungen im Bereich der Sparkassen und Finanzdienstleistungen nachhaltig.
Nach einer Bestandsanalyse und der Vorstellung von Beispielen bereits eingesetzter KI-Systeme werden im Seminar der Unterschied zwischen KI- und IT-Systemen sowie die arbeits- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen im Überblick erläutert. Darüber hinaus werden Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung für die betriebliche Praxis und den Einsatz von KI erarbeitet. Es werden Möglichkeiten der systematischen Beteiligung der Beschäftigten aufgezeigt und Inhalte für betriebliche Regelungen präsentiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Was bedeutet Künstliche Intelligenz im Bereich der Sparkassen und Finanzdienste?
- Grundlagen, Definitionen und Unterschiede: Künstliche Intelligenz und klassische IT-Systeme
- Überblick: Rechtsgrundlagen zur betrieblichen Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI-Verordnung der Europäischen Union, DSGVO usw.)
- KI-Systeme erkennen und einordnen, die im Bereich der Sparkassen und Finanzdienste eingeführt oder eingesetzt werden sollen – Blick auf aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz und die Datensicherheit
- Arbeitgeberpflichten beim Einsatz von KI-Systemen, insbesondere zu Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz; ethische Fragen und diskriminierungsfreier Einsatz
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Beteiligungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von KI im Bereich der Sparkassen und Finanzdienste
- Exkurs: Nutzung von KI durch die gesetzliche Interessenvertretung: Chancen und Herausforderungen bei der Nutzung von Chatbots etc.
- Möglichkeiten der (betrieblichen) Regulierung: Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen und Möglichkeiten, externen Sachverstand hinzuzuziehen
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Termin
24.08. – 26.08.2026
Beginn erster Seminartag: 10:00 Uhr
Ende letzter Seminartag: 16:00 Uhr -
Ort
61449 Steinbach (Taunus), IG Bauen-Agrar-Umwelt Bildungsstätte Steinbach -
Seminarnummer
F014-2608241 -
Teilnehmendenkreis
Personalrats-/Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR- bzw. PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG -
Seminargebühr
990,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 424,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 210,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Bundesweite Seminare und Tagungen
Tel. 030 2840664-20
info.bst@verdi-bub.de
Anmeldung zum Seminar
Künstliche Intelligenz im Bereich der Sparkassen und Finanzdienste
Mitgestaltung durch die gesetzliche Interessenvertretung im Interesse der Beschäftigten
- Seminarnummer F014-2608241
- Ort 61449 Steinbach (Taunus), IG Bauen-Agrar-Umwelt Bildungsstätte Steinbach
- Termin 24.08. – 26.08.2026
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