Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Aktuelle Rechtsprechung

Speziell für Die Autobahn GmbH des Bundes

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen resultiert auf Grundlagen von Gesetzgebungen in Verbindung mit aktuellen Rechtsprechungen. Um die erforderlichen Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz korrekt zu erfüllen, bedarf es Kenntnisse in arbeitsrechtlich relevanten Themen und deren Urteilen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Arbeitszeit
  • Neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • Bewertung arbeitsrechtlicher Urteile

  • Termin

    07.09. – 11.09.2026
  • Ort

    29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Seminarnummer

    F06-2609071
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebsratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG
  • Seminargebühr

    1.490,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 800,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Bundesweite Seminare und Tagungen
    Tel. 030 2840664-20
    info.bst@verdi-bub.de

Die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen resultiert auf Grundlagen von Gesetzgebungen in Verbindung mit aktuellen Rechtsprechungen. Um die erforderlichen Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz korrekt zu erfüllen, bedarf es Kenntnisse in arbeitsrechtlich relevanten Themen und deren Urteilen.
Seminarinhalte:
Arbeitszeit – Ein Begriff der sich mit folgenden Inhalten befasst:
• Die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen dienen dem Gesundheitsschutz (Höchstarbeitszeit, Mindestruhezeiten).
• Die Vergütung von Arbeitszeit definieren (Reisezeiten, Wegezeiten).
• Bei der Gestaltung von Arbeitszeiten zwingend mitbestimmen (Verteilung auf die Wochentage, Verlängerung und
• Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, Rufbereitschaft).
• Die Rechtsprechung von BAG und EuGH hat die Mitbestimmung konkretisiert, insbesondere bei flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Zeiterfassung.
• Die Anwendbarkeit des Arbeitszeitgesetzes auf die Betriebsratsarbeit prüfen.
Neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie
• Die Umsetzung erfolgt spätestens im Juni 2026 in Deutschland und beinhaltet unter anderem mehr Auskunftsrechte.
• Definieren von Kriterien für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten.
Bewertung arbeitsrechtlicher Urteile in der Rubrik Rechtsprechung
• BAG Urteil August 2025 zur Berechnung von Urlaubstagen.
• LAG Urteil Berlin Brandenburg Oktober 2025 zur Einsetzung einer Einigungsstelle zu monatlichen Dienstplänen.
• BAG Urteil August 2025 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung.
• BAG Urteil Februar 2025 Überstunden aufgrund von nicht genommenen Pausenzeiten.

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

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Speziell für Die Autobahn GmbH des Bundes

  • Seminarnummer F06-2609071
  • Ort 29664 Walsrode, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
  • Termin 07.09. – 11.09.2026
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