Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten – Online-Seminar (halbtags)
Agieren statt reagieren
Zum Format: Dieses Online-Seminar erstreckt sich über zwei Wochen und findet jeweils halbtags statt. So können Sie sich regelmäßig mit dem Thema auseinandersetzen, ohne dass Ihr gesamter Tag dafür eingeplant werden muss. Es lässt sich gut mit Beruf und Alltag vereinbaren.
Zum Inhalt: Bei der Gestaltung der Arbeitszeit, bei Fragen zur Entlohnung, bei der Urlaubsplanung oder bei der Einführung technischer Systeme hat der Betriebsrat echte Mitbestimmungsrechte. In diesen Bereichen kann er nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden.
Im Seminar wird praxisnah erarbeitet, wo Mitbestimmung greift und wie sie konkret genutzt werden kann. Anhand typischer Situationen aus dem Betriebsalltag werden Vorgehensweisen entwickelt, um die Beteiligungsrechte aktiv zu nutzen und zugunsten der Beschäftigten durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
- Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
- Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
- Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
-
Termin
27.09. – 08.10.2027
Beginn erster Seminartag: 09:00 Uhr
Ende letzter Seminartag: 13:00 Uhr -
Hinweis
Das Online-Seminar findet jeweils Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt. -
Ort
Internet, ver.di Bildung + Beratung gGmbH -
Seminarnummer
WEB01-2709272 -
Teilnehmendenkreis
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
1.490,00 EUR -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Digitale Bildung online
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de
Erfahrungsaustausch über die betriebliche Situation
Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung im BetrVG
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen zu u.a.:
- Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
- Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
- Initiativrecht des Betriebsrats als Folge der erzwingbaren Mitbestimmung
Beispiele für die Ausübung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder gemäß § 87 BetrVG (z.B. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren
Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
Betriebsvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
- Form und Inhalt von Betriebsvereinbarungen
- Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
- Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Unterschied zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Betriebsvereinbarung)
Einigungsstelle:
- Rechtliche Grundlagen (§§ 76, 76a BetrVG)
- Aufgaben der Einigungsstelle, Verfahren der Einberufung und Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens (§ 76 BetrVG)
Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG)
Hinzuziehung externer Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Anmeldung zum Seminar
Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten – Online-Seminar (halbtags)
Agieren statt reagieren
- Seminarnummer WEB01-2709272
- Ort Internet, ver.di Bildung + Beratung gGmbH
- Termin 27.09. – 08.10.2027
© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
