Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
Der Gesetzgeber hat im Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit dem ausdrücklichen Kündigungsverbot für den Arbeitgeber einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz für Schwangere und Mütter kurz nach der Entbindung festgelegt (§ 17 MuSchG). Es gibt Arbeitnehmerinnen die Sicherheit, dass sie sich während der Schwangerschaft und für die erste Zeit nach der Geburt keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen. Die Größe des Betriebs ist für den Sonderkündigungsschutz ebenso unerheblich wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit. So gilt der besondere Kündigungsschutz auch während der Probezeit.
Aber welche Regelungen sieht das Gesetz genau vor, und was muss die betroffene Arbeitnehmerin beachten, um den gesetzlich gewährten Schutz in Anspruch nehmen zu können?