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SächsPersVG kompakt: Einstieg leicht gemacht

Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG)

Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten. Das klingt stark. Aber: Wie geht das? Wer sind die Beschäftigten? Wo und wann müssen Personalräte informiert, gefragt und angehört werden?

Das Seminar vermittelt erste Grundlagen der Personalratsarbeit. Damit es möglichst konkret wird, werden die wichtigsten Paragrafen des SächsPersVG an Praxisbeispielen erarbeitet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen des Personalvertretungsrechts
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Geschäftsführung des Personalrats
  • Überblick über die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten des Personalrats
  • Information der Beschäftigten durch den Personalrat; Zusammenarbeit mit den Beschäftigten
  • Freistellung, Schulungsansprüche
  • Personelle und materielle Ansprüche
  • Stufenvertretung nach dem SächsPersVG

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 47 Abs. 1 SächsPersVG
  • Bewertung

    (254 Bewertungen)
    96,4 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Grundlagen des Personalvertretungsrechts
Der Personalrat als Instrument der einvernehmlichen Konfliktlösung:

  • Was heißt „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ und was ist das „Wohl der Beschäftigten“?
  • Rolle und Selbstverständnis des Personalrats

Überblick über Aufbau und Struktur des Personalvertretungsgesetzes, Umgang mit dem Gesetz und Klärung von Rechtsbegriffen
Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Überblick über die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Personalrats
Überblick über die Verfahrens- und Initiativrechte
Geschäftsführung des Personalrats (§§ 33-48 SächsPersVG), u.a. Sitzungen, Beschlüsse, Kosten und Sachaufwand
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder:

  • Freistellungsmöglichkeiten
  • Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
  • Schutz vor Kündigung und Versetzung (§ 15 KSchG)

Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststellenleitung (§§ 2,10 SächsPersVG)
Informationsbeschaffung, Monatsgespräch (§§ 44, 49 ff., 71 ff. SächsPersVG)
Zusammenarbeit des Personalrats mit den Beschäftigten: Sprechstunden, Personalversammlungen, Schweigepflicht
Betätigung in der Dienststelle
Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit von Personalrat und Gewerkschaft (§ 80 Abs. 5 SächsPersVG)
Funktion des Personalrats bei der Überwachung von Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Tarifvertragsgesetz
Zusammenarbeit des Personalrats u.a. mit der

  • Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) (§§ 40 f., 62 SächsPersVG)
  • Schwerbehindertenvertretung (§§ 40 f. SächsPersVG, § 178 SGB IX)
  • Gleichstellungsbeauftragten (§ 73 SächsPersVG)


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