PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
Um die Kenntnisse aus den Seminaren PR 1 und PR 2 noch wirksamer anzuwenden, müssen die verschiedenen Abläufe zur Durchsetzung der Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte des Personalrats und der Beschäftigten beherrscht werden.
Oft steht der Personalrat dabei vor diesen und anderen Fragen: Welche rechtlichen Folgen hat eine Verweigerung der Zustimmung bei einer personellen Maßnahme, welche bei einer organisatorischen oder einer anderen mitbestimmungspflichtigen Maßnahme der Dienststelle? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen kann der Personalrat selbst in Beteiligungsangelegenheiten aktiv werden, und welche rechtlichen Möglichkeiten hat er, wenn die Dienststelle ihn nicht beteiligt?
Methodisch geschieht die Erarbeitung von rechtlich sicheren und fundierten Kenntnissen auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Spezielle Rechtsfragen der Geschäftsführung des Personalrats
- Das Einigungs(stellen)verfahren – rechtliche Voraussetzungen, Fristen und zulässige Handlungsweisen des Personalrats
- Das Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht – rechtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten des Personalrats (mit Teilnahme an einem Beschlussverfahrenstermin beim Verwaltungsgericht)
- Das Initiativrecht des Personalrats
- Die Zusammenarbeit mit den anderen Interessenvertretungen in der Dienststelle
- Neueste Rechtsprechung
-
Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der PR-Grundseminare 1 und 2 -
Freistellung
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin -
Bewertung
95,9 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Einigungs(stellen)verfahren (§§ 81, 82, 83 PersVG Berlin):
- Personalrat – Hauptpersonalrat/Gesamtpersonalrat – Einigungsstelle (§§ 80, 81 PersVG Berlin)
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (§§ 80 Abs. 3, 81 PersVG Berlin)
- Rechtliche Durchsetzung einer Dienstvereinbarung
Gerichtliches Beschlussverfahren:
- Voraussetzungen und Verfahrensablauf (§§ 91, 92 PersVG Berlin)
- Vorgeschriebene Beschlüsse
- Rechtswirkungen der Entscheidungen
- Einstweiliges Verfügungsverfahren
- Ggf. (vor- und nachbereiteter) Besuch der Fachkammer beim Verwaltungsgericht
Initiativrechte des Personalrats
- bei Mitbestimmungsangelegenheiten (§ 79 Abs. 4 PersVG Berlin)
- bei Mitwirkungsangelegenheiten (§ 84 Abs. 5 PersVG Berlin)
- bei allgemeinen Angelegenheiten (§ 72 Abs. 1 PersVG Berlin)
- beim Arbeitsschutz (§ 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, § 77 PersVG Berlin)
Rechte des Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement:
- Verfahren
- Einführung in die Rechtsgrundlagen sowie die Grundlagen des AGG
- Pflichten der Personalvertretung
Zusammenarbeit mit den anderen Interessenvertretungen in der Dienststelle:
- JAV (§§ 30 Abs. 2, 3, 35, 65 Abs. 2-5 PersVG Berlin) und SBV (§§ 30, 36 PersVG Berlin, § 178 SGB IX)
- Frauenvertreterinnen (§§ 30, 36 PersVG Berlin, LGG Berlin) sowie Richter- und Staatsanwaltsrat (§§ 55, 56 BlnRiG)
Termine
07.04. – 11.04.2025 Berlin | Berlin (b+b) | weitere Infos | Anmeldung | |
17.11. – 21.11.2025 Berlin | Berlin (b+b) | weitere Infos | Anmeldung |
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