Tarifvertrag Groß- und Außenhandel NRW: Eingruppierung
Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem BetrVG und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion um den gesetzlichen Mindestlohn bedeutsam.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einkommensentwicklung: Persönliche und betriebliche Auswirkungen
- Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung
- Gehalts-/Lohnrahmenabkommen im Groß- und Außenhandel NRW
- Grundsätze zur Eingruppierung
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen
- Eingruppierungsvoraussetzungen und Bewertung untereinander
- Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
- Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Bewertung
87,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Termine
03.03. – 05.03.2025
Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
Nur für den Bereich Handel |
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