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Tarifvertrag Groß- und Außenhandel NRW: Eingruppierung

Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem BetrVG und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion um den gesetzlichen Mindestlohn bedeutsam.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Einkommensentwicklung: Persönliche und betriebliche Auswirkungen
  • Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung
  • Gehalts-/Lohnrahmenabkommen im Groß- und Außenhandel NRW
  • Grundsätze zur Eingruppierung
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen
  • Eingruppierungsvoraussetzungen und Bewertung untereinander
  • Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
  • Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Bewertung

    (15 Bewertungen)
    87,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
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03.03. – 05.03.2025 Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
Nur für den Bereich Handel
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