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Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen.

Im Seminar lernen Sie die gesetzlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft geeignete Vorgehensweisen entwickelt.

Was sind die Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung, und wer legt sie fest? Wie können die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung bewertet und daraus geeignete Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten entwickelt werden? Und wie kann sich die gesetzliche Interessenvertretung aktiv an der Einführung, Überprüfung und Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilung beteiligen?

Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:

  • Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
  • Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit
  • Prozess einer beteiligungsorientierten Gefährdungsbeurteilung
  • Verantwortlichkeiten, Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten
  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Entwicklung geeigneter Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-/PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (339 Bewertungen)
    96,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Gefährdungsbeurteilungen: Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen (ArbeitsstättenVO, ArbMedVO, BiostoffVO), Vorschriften (z.B. der Berufsgenossenschaften, GDA-Leitlinie)
Qualität und Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung bei Einführung und anlassbezogener Überprüfung
Gesundheitsgefahren bei der Arbeit (Beispiele)
Physische und psychische Belastungen und Gefährdungen
Arbeitsschutzziel: Schutz- und Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen
Wie die Interessenvertretung die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen initiieren bzw. durchsetzen kann
Wichtige Weichenstellungen: Worauf die Interessenvertretung bei der Einführung von Gefährdungsbeurteilungen unbedingt achten sollte
Auswahl eines geeigneten Ansatzes
Beispiele für Beurteilungsverfahren
Formen der Gefährdungsbeurteilung: vorausschauende Beurteilung, Unfallanalyse, Analyse der AU-Tage, Begehung
Erhebungsverfahren (z.B. Messgeräte, Fragebögen, „subjektive“/„objektive“, personenbezogene/bedingungsbezogene Verfahren)
Wer sollte die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Informationsquellen und Methoden der Gefährdungsbeurteilung
Konzepte und Vorgehen: Stufenverfahren, Experteneinsatz, Beteiligung der Beschäftigten
Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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