Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb
Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können?
Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Wir werden auch der Frage nachgehen, ob und wie die Interessenvertretung Zugang zu wirtschaftlichen Informationen erhalten kann.
Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG
- Definition: Tendenzträger*in
- Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
- Personelle Angelegenheiten
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
- Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsausschuss
- Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Bewertung
95,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Entstehung und Ziel des Tendenzschutzes, Bedeutung in der betrieblichen Praxis
§ 118 Abs. 1 BetrVG, insbesondere: Politische und koalitionspolitische Bestimmungen; erzieherische, wissenschaftliche und künstlerische Bestimmungen
Definition Tendenzträger*in: Was heißt das? Wer ist Tendenzträger*in?
Bedeutung des Tendenzschutzes für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung:
- Welche Rechte sind durch den Tendenzschutz betroffen?
- Wie wirken sich die Einschränkungen auf die verschiedenen Beteiligungsrechte aus?
- Welche rechtlichen und betriebspolitischen Alternativen gibt es zu den Einschränkungen?
Personelle Angelegenheiten in Tendenzbetrieben, u.a.:
- Auswirkungen der Eigenschaft „Tendenzträger*in“ auf das Arbeitsverhältnis im Betrieb
- Personalplanung; Einstellung von Tendenzträger*innen
- Zustimmungsverweigerungsgründe gem. § 99 BetrVG
- Personalfragebögen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Tendenzträger*innen: Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz bei tendenzbezogenen Kündigungen, Anhörungsrecht des Betriebsrats und Widerspruchsgründe gem. § 102 BetrVG
- Besondere Arbeitsverhältnisse: Befristung, Ausbildung, Praktikum, Volontariat
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in Tendenzbetrieben, u.a.:
- Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer*innen
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG (z.B. Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung, Arbeits- und Gesundheitsschutz)
- Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (Betriebsänderungen, Unternehmensmitbestimmung in Tendenzbetrieben)
Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der Tendenzbetriebe und deren Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung
Zukunft des Tendenzschutzes in Europa; Bildung von Europäischen Betriebsräten
Termine
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03.02. – 05.02.2026
Hessen | Fulda
Speziell für Speziell für Betriebsräte in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken |
weitere Infos | Anmeldung | |
| 09.02. – 11.02.2026 Baden-Württemberg | Mosbach | weitere Infos | Anmeldung | |
| 12.10. – 14.10.2026 Berlin | Berlin-Wannsee | weitere Infos | Anmeldung |
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