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Als Arbeitnehmervertreter*in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) – Grundlagen

Grundlage der Drittelmitbestimmung ist das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Es findet auf Kapitalgesellschaften in der Rechtsform z.B. der Aktiengesellschaft (AG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung, wenn diese in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Für Arbeitnehmervertreter*innen in drittelbeteiligten Aufsichtsräten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen andere als für paritätisch besetzte Aufsichtsräte.

In diesem Seminar setzen Sie sich intensiv mit den rechtlichen Bedingungen und der besonderen Rolle als Arbeitnehmervertreter*in im Aufsichtsrat auseinander – bezogen auf die spezifischen Bedingungen, die das Drittelbeteiligungsgesetz vorgibt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Übersicht: Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen
  • Einzelrechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
  • Sitzungsvorbereitung und Arbeitnehmervorbesprechung
  • Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Aufsichtsratsmitglieder
  • Anforderungen und Konflikte (Interessen der Belegschaft kontra Interessen des Aufsichtsrats!?)
  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen gesetzlichen Interessenvertretungen
  • Besondere Pflichten (Verschwiegenheit, Treuepflicht)

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH

Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Drittelbeteiligungsgesetzes und anderer anwendbarer Gesetze (z.B. Aktiengesetz)
Einzelrechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder (z.B. besonderer Kündigungsschutz, Behinderungsverbot)
Sitzungsvorbereitung und Arbeitnehmervorbesprechung:

  • Zulässigkeit der gemeinsamen Vorbesprechung mit den Arbeitnehmervertreter*innen
  • Meinungs- und Willensbildung der Arbeitnehmervertreter*innen
  • Möglichkeit der Teilnahme Dritter

Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Aufsichtsratsmitglieder:

  • Arten der Informationsbeschaffung
  • Informationen über die Unternehmensplanung
  • Berichterstattung
  • Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats
  • Einflussmöglichkeit auf Jahresabschlüsse

Anforderungen und Konflikte (Interessen der Belegschaft kontra Interessen des Aufsichtsrats!?)
Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen gesetzlichen Interessenvertretungen sowie mit Gewerkschaftsbeauftragten
Besondere Pflichten (Verschwiegenheit, Treuepflicht)
Folgen von Pflichtverletzungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

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