Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

SBV plus: Die Inklusionsvereinbarung

Grundlagen zur Erarbeitung einer betrieblichen Inklusionsvereinbarung

Die Schwerbehindertenvertretung hat nach SGB IX Handlungsmöglichkeiten, um ihre zentrale Aufgabe zu erfüllen. Diese besteht darin, die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in den Betrieb bzw. die Dienststelle zu fördern (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

Mit dem Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX kann sie deren Beschäftigungssituation verbessern, insbesondere mit Blick auf Stellenbesetzungen, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Prävention. Hierfür besitzt die SBV sogar das Initiativrecht.

Unterstützung kommt vom Integrationsamt. Es moderiert die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber, SBV, Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeberbeauftragten.

Im Seminar werden verschiedene Regelungsvarianten für eine praxisgerechte Inklusionsvereinbarung vermittelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Inklusionsvereinbarung: Zweck, rechtlicher Status, Wirksamkeit
  • Wer verhandelt eine Inklusionsvereinbarung?
  • Moderationsaufgabe des Integrationsamts – verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?
  • Mögliche Regelungsinhalte, Eckpunkte einer Inklusionsvereinbarung
  • Überblick: Personalplanung, Stellenbesetzung, behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen, Teilzeitarbeit, Prävention, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Etappen: Ist-Analyse, Ziele, Ausformulierung, Verhandlung, Abschluss
  • Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten
  • Praktische Übung: Erstellen eines Entwurfs einer Inklusionsvereinbarung

  • Zielgruppe

    Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des Seminars „Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen (SBV 1)“
  • Freistellung

    § 179 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Bewertung

    (39 Bewertungen)
    98,5 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Gesetzliche Regelungen zur angemessenen Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung bei der Besetzung von Arbeitsplätzen:

  • Anzustrebende Beschäftigungsquote
  • Teilzeitarbeit
  • Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung (Berufsausbildung)
  • Umsetzung der Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Gesundheitsförderung (Pausen)
  • Einbindung von Werks- oder Betriebsärzt*innen

Eckpunkte einer Inklusionsvereinbarung:

  • Präambel
  • Ist-Situation
  • Zielvereinbarungen
  • Umsetzung der Vereinbarung
  • Berichtspflicht/Controlling

Rechtlicher Status der Inklusionsvereinbarung
Zusammenarbeit der verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Termine finden

(Format: TT.MM.JJJJ – Eingabe auch per Tastatur möglich)

30.11. – 02.12.2026 Baden-Württemberg | Mannheim weitere Infos | Anmeldung
21.06. – 23.06.2027 Niedersachsen | Walsrode weitere Infos | Anmeldung

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