Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahl
Wahl der Arbeitnehmervertreter*innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Die Aufsichtsratswahl rechtssicher durchzuführen, ist die Aufgabe eines Wahlvorstands. Lernen Sie in diesem Seminar die Besonderheiten des Verfahrens nach der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz kennen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Geltungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes
- Wahl im Konzern
- Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern)
- Bekanntmachungspflichten
- Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
- Stimmabgabe, Stimmenauszählung
- Niederschrift und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
-
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder -
Freistellung
§ 675 i.V.m. § 670 BGB -
Bewertung
96,9 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Überblick über die allgemeinen Rechtsgrundlagen
Geltungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes
Wahl in Unternehmen mit einem Betrieb
Darstellung der allgemeinen Wahlgrundsätze
Größe und Besetzung des Aufsichtsrats
Bestellung des Wahlvorstands und Einleitung der Wahl
Fristen für die Wahl und das Wahlverfahren
Durchführung der Wahl nach dem Drittelbeteiligungsgesetz, u.a.:
- Erstellung der Wählerliste
- Bekanntmachungspflichten (z.B. über die Abstimmung und die Wahlvorschläge)
- Urwahlverfahren (Erlass des Wahlausschreibens, Ablauf der Wahl usw.)
- Wahlvorschläge (u.a. Vorschlagsrecht, Wahlvorschlag des Betriebsrats oder mit Stützunterschriften, Prüfung der Wahlvorschläge, Nachfristen)
- Wahlvorgang (Stimmzettel, (schriftliche) Stimmabgabe, Stimmenauszählung, Niederschrift und Bekanntmachung des Wahlergebnisses)
Wahlschutz (u.a. Verbot der Wahlbehinderung, unzulässige Wahlbeeinflussung)
Wahlkosten (allgemeine Kosten, Versäumnis von Arbeitszeit)
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten, z.B. bei Anfechtung der Wahl
Besonderheiten bei der Wahl in Unternehmen mit mehreren Betrieben und im Konzern
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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